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(Berlin) - Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen sowie strengere Limits auf allen außerörtlichen und allen innerörtlichen Straßen kommen vorerst nicht. Am Freitag folgte der Bundesrat nicht den Empfehlungen seiner Ausschüsse und den Forderungen der Umweltverbände. Wenn sich Koalitionen in den Ländern intern nicht einig sind, ist es üblich, dass sich das Land im Bundesrat enthält. So hatten Sachsen-Anhalt und Sachsen bereits vor der Abstimmung erklärt, dass sie sich enthalten werden.
Die Ausschüsse Verkehr, Recht, Innere Angelegenheiten und Umwelt hatten als Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Autobahnen und ähnliche Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Zudem empfahlen sie aus Verkehrssicherheitsgründen, zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz in der StVO die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften festzuschreiben. Diese Empfehlungen wurden von einem Bündnis aus Umweltverbänden und anderen unterstützt.
Der Bundesrat folgte am Freitag den Empfehlungen mehrheitlich nicht.