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(Gaisbeuren) - Das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes hätte es fast möglich gemacht: Wer Anfang Juli auf der B 30 in Gaisbeuren geblitzt wurde, hätte keine Strafe bekommen. Im Einsatz war das Geschwindigkeitsmessgerät Traffistar S350 von Jenoptik.
Das Saarländische Gericht urteilte am 5. Juli in einem ähnlichen Fall, dass der Geblitzte keine Strafe erhält. Es bemängelte, dass das Gerät Traffistar S350 die Messrohdaten nicht speichert - gespeichert wird nur das Messergebnis. Eine Nachprüfung der Richtigkeit der Messung sei deshalb nicht möglich. Dem Kläger sei dadurch sein Grundrecht auf effektive Verteidigung verwehrt worden.
Anders sieht das nun das baden-württembergische Verkehrsministerium. Die Rechtssprechung der Oberlandesgerichte Baden-Württemberg sei in Bezug auf die Speicherung der Rohdaten vielfach zu einem anderen Ergebnis gekommen. Das Gerät Traffistar S350 sei weiterhin zulässig. Das Gerät sei auch durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen.
Schlechte Nachrichten also für die Geblitzten in Gaisbeuren. Während die Stadt Bad Waldsee bereits darüber nachdachte die Messung nicht auszuwerten, wird dies nun nachgeholt. Wer bei der Messung Anfang Juli zu schnell war, erwartet in den nächsten Wochen zumindest ein Bußgeld. Was das Messgerät anbelangt, hat der Hersteller Jenoptik eine Softwareaktualisierung angekündigt.