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(Meckenbeuren) - Nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist ein 15-jähriger Motorrollerfahrer, der einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Friedrichshafen am frühen Montagabend in Meckenbeuren durch seine recht schnelle Fahrweise auffiel.
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Jugendliche lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, der Motorroller jedoch ohne Drosselung als Kleinkraftrad eingestuft und somit führerscheinpflichtig ist. Der Roller wurde zunächst sichergestellt. Der 15-jährige gelangt entsprechend zur Anzeige. Ebenso wird sein Vater sich strafrechtlich verantworten müssen, da ihm bekannt gewesen sein dürfte, dass sein Sohn keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, er diesem aber trotzdem das Zweirad zur Benutzung überließ.