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(Friedrichshafen) - Einen 35-jährigen Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs, eines sogenannten E-Scooter, hielten Beamte des Polizeireviers Friedrichshafen am Sonntagnachmittag gegen 13.30 Uhr in der Paulinenstraße (B 30) an.
Den Beamten war aufgefallen, dass an dem Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Eine Rücksprache mit dem Benutzer bestätigte, dass aktuell keine Haftpflichtversicherung vorlag. Gegen den 35-jährigen wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter der Versicherungspflicht unterliegen, für diese somit eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und an den Geräten ein entsprechendes Versicherungskennzeichen angebracht werden muss.