https://www.b30oberschwaben.de/
(Stuttgart / Bad Waldsee) - Wenn bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats Bad Waldsee das Bürgerbegehren "Kein Rasthof B30 Nord" für unzulässig erklärt werden sollte, braucht es nach Ansicht des überparteilichen Fachverbands Mehr Demokratie e.V. ein Ratsreferendum.
Die Gemeinde sei gut beraten, wenn sie jetzt selbst einen Bürgerentscheid zum beschlossenen Bebauungsplan beschließt, um eine Lösung in der Sachfrage herbeizuführen, so Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie Baden-Württemberg.
Es käme immer wieder vor, dass Bürgerinitiativen an den hohen rechtlichen Anforderungen scheitern und Formulierungsfehler im Bürgerbegehren machen. An politische Laien werde zum Teil ein strengeres rechtliches Maß angelegt als an Ratsfraktionen. Anstatt die Bürger deswegen mit ihrem Engagement ins Leere laufen zu lassen, sollte der Gemeinderat den durch 1.800 Unterschriften gut belegten Wunsch nach einer direktdemokratischen Abstimmung aufnehmen.
Der Gemeinderat könne nach § 21 Abs. 1 GemO mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen. Das wäre ein starkes Signal des neu gewählten Gemeinderats an die Bürgerinnen und Bürger. Es würde zeigen, dass die Bürger in ihrem Protest ernst genommen und bei umstrittenen Projekten aktiv miteinbezogen werden.
Ein solches Vorgehen ist eine durchaus übliche Praxis. In den vergangenen beiden Jahren wurden in Kolbingen, Ringsheim und Rietheim-Weilheim Ratsreferenden beschlossen, nachdem dort vorab die Bürgerbegehren aus verschiedenen Gründen für unzulässig erklärt wurden.