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(Oberessendorf) - Das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 30 bei Oberessendorf verpflichtet die Gemeinde Eberhardzell zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans. Die Lärmaktionsplanung war jedoch bisher ernüchternd: Das Regierungspräsidium Tübingen lehnte 2018 alle Vorschläge der Gemeinde ab, um die Bewohner von Oberessendorf vor dem Straßenlärm zu schützen.
Dennoch ist die Gemeinde nun verpflichtet den Lärmaktionsplan fortzuschreiben. Der Gemeinderat beauftragte deshalb am Montagabend die Firma Brenner Bernard, die dritte Stufe des Plans durchzuführen. Die Kosten betragen voraussichtlich 6.609 Euro. Bürgermeister Guntram Grabherr informierte darüber, dass das Ingenieurbüro hierfür erneute Lärmmessungen und Verkehrszählungen vornehmen wird. Sollten sich dabei gravierende Veränderungen zu den vorherigen Erhebungen ergeben, ergäbe sich ein neuer Ansatz zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.