12.11.2018 - 19:26 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6434
1.111

Land macht Planung für B 30 frei

Abbildung

(Stuttgart) - Das Kabinett des Landtages von Baden-Württemberg hat am 6. November 2018 der "Verwaltungsvorschrift Finanzierungsbeteiligung Straßen" zugestimmt. Die Verwaltungsvorschrift ermöglicht es Dritten, wie zum Beispiel Kommunen, in eigener Regie Landes- und Bundesstraßen zu planen und Landesstraßen zu bauen. Hintergrund der Regelung ist, dass aufgrund anstehender prioritärer Bauprojekte nicht alle Baumaßnahmen zeitnah von der Straßenbauverwaltung geplant und umgesetzt werden können.

"Die Verwaltungsvorschrift eröffnet es den Kommunen, die vom Land erst später vorgesehenen Maßnahmen eigenständig umzusetzen, wodurch sie die Wirtschaftsentwicklung und Infrastruktur in ihrer Region aus eigener Kraft schneller voranbringen können", erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen). Unterstützt werden sie dabei von den Regierungspräsidien durch eine enge Abstimmung nach den Vorgaben eines Betreuungskonzepts. Planungsziel ist die Erlangung des Baurechts mit einem Planfeststellungsbeschluss.

Das Konzept ist jedoch nicht neu: Am 31. Dezember 2016 ist die vorherige Verwaltungsvorschrift vom 18. Juni 2009 abgelaufen. Mit einigen inhaltlichen Änderungen wurde die Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Der größte Unterschied zur Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2009 besteht darin, dass zum Beispiel Kommunen oder Zweckverbände die Planung von Landesstraßenbaumaßnahmen vollständig bis zum rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss übernehmen können, wenn sie die Kosten hierfür vollständig tragen. "Wir wollten weiterhin ermöglichen, dass Kommunen den Bau auf eigene Kosten realisieren oder zu mindestens 50 Prozent mitfinanzieren können, um eine Baumaßnahme schneller umzusetzen. Auch die Planung von Bundesstraßen ist bis zur Planfeststellung künftig möglich. Dies muss bei den hier im Blick stehenden nachrangigen Maßnahmen dann aber ebenfalls auf eigene Kosten und weitgehend in eigener Verantwortung geschehen", so Minister Hermann. Die Mitfinanzierung des Baus von Bundesstraßen ist allerdings nicht vorgesehen.

Die Verwaltungsvorschrift wird voraussichtlich im Gemeinsamen Amtsblatt Nr. 11 vom 28. November 2018 veröffentlicht.


  0 Kommentare

Kommentar schreiben

Abbildung
(Friedrichshafen) - Wie steht es um die wichtigsten Infrastrukturvorhaben im Bodenseekreis? Darüber sprach die Schwäbische Zeitung mit dem Bundestagsabgeordneten Benjamin Strasser. Der FDP-Abgeordnete des Wahlkreises Rav...
Abbildung
(Berlin) - Neue Regeln zur Steuerung von Migration, mehr Tempo und weniger Bürokratie: Auf diese Maßnahmen einigte sich Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am frühen Die...
Abbildung
(Meckenbeuren) - In einer kürzlich stattgefundenen Sitzung informierte das Planungsteam des Regierungspräsidiums Tübingen den Lenkungskreis über den aktuellen Planungsstand und das weitere Vorgehen bei der Planung der ...
Abbildung
(Berlin / Bad Waldsee) - Die Bundesregierung will keine Planungsbeschleunigung bei Bundesstraßen. Das machte nun Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, gegenüber ...
Abbildung
(Landkreis Biberach) - Der Bund will sanieren, das Regierungspräsidium Tübingen hat für weitere Planungen eigentlich kein Personal und die Kirchturmpolitik erlebt eine neue Renaissance. Das ist im Grunde das Ergebnis ei...
Abbildung
(Friedrichshafen) - In der Nacht von Samstag auf Sonntag endet die 16–jährige Amtszeit von noch Landrat Lothar Wölfle. Die Schwäbische Zeitung sprach mit ihm über die vergangenen Jahre – die Pandemie und Straßenpl...