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(Bad Waldsee) - Die "Initiative B30" dankt Regierungspräsident Klaus Tappeser für die Antwort, in dem das Regierungspräsidium Tübingen den Planungsstart am Bedarfsplanprojekt "B 30 Enzisreute - Gaisbeuren" ab dem zweiten Halbjahr 2022 begründet. Doch die vorgebrachten Argumente bedürfen in Teilen der weiteren Klärung. In einem neuen Schreiben bittet die "Initiative B30" Tappeser insbesondere um eine klare Antwort und Begründung, warum die Prioritätenliste der Region Bodensee-Oberschwaben in der Priorisierung des Regierungspräsidiums Tübingen keine Berücksichtigung findet.
In Teilen widersprechen die vom Regierungspräsidium vorgebrachte Argumente, vorliegenden Fachgutachten, etwa zur Einwohnerbetroffenheit und Luftreinhaltung. Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass in der Regel bei allen Maßnahmen mit Einsprüchen zu rechnen ist. Auch sei das Projekt "B 30 Enzisreute - Gaisbeuren" ebenfalls im Hinblick der Netzbedeutung zu bewerten und nicht nur als Ortsumfahrung.
Klare Worte findet die "Initiative B30" zur Vorziehung der B 31-Planung bei Friedrichshafen: "Die B 31 Friedrichshafen/Waggershausen - Friedrichshafen(/Löwental) (B 30 alt) wurde vor nicht einmal zwanzig Jahren als Ortsumfahrung Friedrichshafen neu erbaut, 2001 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben", heißt es im Schreiben an Tappeser.
Dabei handle es sich um eine ortsdurchfahrtsfreie Trasse außerhalb der Friedrichshafener Innenstadt mit planfreien bzw. teilplanfreien Anschlüssen. Lärmschutzeinrichtungen, einschließlich eines Tunnels sind vorhanden. Nicht nur die Verkehrsbelastung auf der B 31 liege in diesem Abschnitt nach Unterlagen und Gutachten des Bundes deutlich unter der Belastung der B 30, auch die Einwohnerbetroffenheit und Entlastungswirkung der B 31 ist deutlich geringer. Das Projekt der B 31 habe, im Gegensatz zur B 30, zudem weder eine Raumordnerische noch Städtebauliche Bedeutung. Der Anspruch des Landes sei es jedoch die wirtschaftlichsten und wirksamsten Projekte dort umzusetzen, wo die Belastungen am größten sind.
Auch gebe es weder im Bundesgesetz noch den Prioritätenlisten des Landes und der Region eine Festlegung, dass die B 31 vor die B 30 Enzisreute - Gaisbeuren vorgezogen werden müsse. Das Regierungspräsidium berücksichtige auch nicht, dass die B 30 im Zusammenhang mehrerer Projekte in der Region stehe, wodurch es zu signifikant höheren Verkehrsbelastungen kommen werde. So werde die "B30-Süd" bei Ravensburg voraussichtlich bereits im nächsten Jahr vollständig für den Verkehr freigegeben.
Die B 30 Enzisreute - Gaisbeuren liege nicht ohne Grund in der Prioritätenliste der Region Bodensee-Oberschwaben vor der B 31 Friedrichshafen/Waggershausen. An der Aufstellung dieser Priorisierung war das Regierungspräsidium beteiligt und habe das Ergebnis damals mitgetragen. Daher bittet die "Initiative B30" das Regierungspräsidium um eine mit Fakten untermauerte Begründung und eine angemessene Würdigung der Prioritätenliste der Region Bodensee-Oberschwaben.