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15.08.2018 - 01:28 Uhr
Franz Fischer Nr. 6338
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Franz Fischer
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"Initiative B 30" fordert Stellungnahme von Regierungspräsident Tappeser
(Bad Waldsee) - Die "Initiative B 30" ist weiterhin mit der Planungs-Priorisierung des Regierungspräsidiums Tübingen nicht einverstanden. Die Entscheidung, dass die Planung am Projekt "B 30 Enzisreute - Gaisbeuren" voraussichtlich erst ab dem zweiten Halbjahr 2022 beginnen soll haben betroffene Bürger und die "Initiative B 30" mit großem Unverständnis zur Kenntnis genommen. Diese könne nicht nur mit fehlenden Planerinnen und Planern erklärt werden. Die Bürgerinitiative fordert Regierungspräsident Klaus Tappeser auf Klarheit darüber zu schaffen, wie es zu dieser Priorisierung gekommen ist und will wissen, warum sich das Regierungspräsidium Tübingen nicht an die Prioritätenliste des Landes bzw. an die politischen Beschlüsse des Bundes, des Landes und der Region hält.
Nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hat das Projekt "B 30 Enzisreute - Gaisbeuren" für den Bund eine besonders hohe Bedeutung: In der Zusammenwirkung der Raumordnerischen, Städtebaulichen und Wirtschaftlichen Bedeutung ist es das wirksamste Projekt in Deutschland. Tatsächlich handelt es sich um das einzige Projekt in Deutschland, das die Anbindung eines Oberzentralen Raumes (Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten) an eine Metropolregion verbessert. Im Südosten von Baden-Württemberg behebt es den letzten gravierenden Engpass zwischen Oberzentren und Metropolräumen. Dieser Sachlage trug der Bund mit einer aus bundesweiter Sicht besonders hohen Bewertung Rechnung.
Dieser Einschätzung folgte zu aller Überraschung auch das Land: Am 20. März 2018 stellte Minister Winfried Hermann die Planungs-Priorisierung des Landes vor. Dabei steht das Projekt "B 30 Enzisreute - Gaisbeuren" ebenfalls weit vorne: An zweiter Stelle im Regierungsbezirk Tübingen. Ebenfalls steht es in der regionalen Priorisierungsliste der Region Bodensee-Oberschwaben weit vorne und genießt im Landkreis Ravensburg höchste Priorität.
Das sieht das Regierungspräsidium anders: Auf dem ersten Platz der Prioritätenliste des Landes steht das Projekt "B 464 OU Reutlingen". Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt noch dieses Jahr die Planung aufzunehmen. Logisch wäre nach der Landespriorisierung die anschließende Beplanung des zweiten Projektes: Das Projekt "B 30 Enzisreute - Gaisbeuren". Doch dieses Projekt wurde zu aller Verwunderung vom Regierungspräsidium Tübingen weit nach hinten verschoben - entgegen jeder Priorisierung, heißt es im Schreiben an Tappeser. Damit nicht genug, wurden auch noch diverse Projekte mit geringerem Verkehr und Nutzen vorgezogen.
Besonders enttäuscht ist die "Initiative B 30" darüber, dass das Regierungspräsidium Tübingen das Projekt "B 30 Enzisreute - Gaisbeuren" sogar hinter weiter hinten stehende Projekte in der Prioritätenliste der Region Bodensee-Oberschwaben verschoben hat. Obwohl das Regierungspräsidium Tübingen an der regionalen Priorisierung mitwirken konnte und das Ergebnis mitgetragen hat. Tatsächlich scheint die regionale Priorisierung weiterhin zu gelten, jedoch nur für einzelne Projekte, wie den Molldiete-Tunnel in Ravensburg, der auf dem letzten Platz der Landespriorisierung steht. Die Planung will das Regierungspräsidium aber 2019 aufnehmen.
Die "Initiative B 30" fordert Tappeser zur Stellungnahme darüber auf, warum sich das Regierungspräsidium Tübingen nicht an die Prioritätenliste bzw. an die politischen Beschlüsse des Bundes, des Landes und der Region hält und will die Gründe erfahren, warum das Regierungspräsidium die vorgezogenen Projekte als dringlicher einstuft und ob weitere Projekte entgegen jeder Priorisierung vorgezogen werden sollen.
Abschließend verweist die Bürgerinitiative auf Artikel 143e Abs. 2 Grundgesetz (GG). Danach ist es bis zum 31. Dezember 2018 möglich, Bundesstraßen in die Verwaltung des Bundes zu übergeben.