22.06.2018 - 22:02 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6282
726

FFH-Gebiete: Meckenbeuren weist auf Straßentrassen hin

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(Meckenbeuren) - Die Gemeinde Meckenbeuren weist in ihrer Stellungnahme, die sie zur geplanten Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zum Schutz der FFH-Gebiete abgibt, auf zwei Straßentrassen hin. Am Schutzstatus der Gebiete soll sich nichts ändern: Die Verordnung mit ihren flurstückscharfen Abgrenzungen soll lediglich zu mehr Rechtsklarheit führen.

Auf Meckenbeurer Gemarkung betrifft die Verordnung das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich von Blitzenreute". Für dieses wird derzeit ein Managementplan erstellt. Mit ihm werden die Schutzziele des Gebietes inhaltlich und räumlich genauer gefasst. Grundsätzlich soll sich an den Gebieten nichts ändern. Doch an zwei Stellen gab es Erweiterungen: Westlich von Brugg, wo der tatsächliche Verlauf der Schussen vom ausgemarkten Grundstück abweicht sowie im Naturschutzgebiet Knellesberger Moos.

Die Verwaltung prüfte, ob in Kraft getretene Bebauungspläne von den Flächendarstellungen betroffen sind. Was bei zwei Plantrassen der Fall ist: Zum einen die im Bebauungsplan Buchschlag II dargestellte Nordumfahrung von Reute, die den Ramsbach quert. Im Bereich der linienfestgestellten Westtrasse der B 30 gibt es starke Betroffenheiten. Sie quert im Brochenzeller Wald drei Zuflüsse der Schussen sowie diese selbst dann nördlich von Weiler.

Auf beide weist die Gemeinde in ihrer Stellungnahme hin und bittet das Regierungspräsidium, diese im Zuge der Rechtsverordnung entsprechend zu berücksichtigen.


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