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21.03.2018 - 01:37 Uhr
Franz Fischer Nr. 6168
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Franz Fischer
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Prioritätenliste zur Umsetzung des Bedarfsplans vorgestellt
(Stuttgart) - Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat am Dienstag bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart die Ergebnisse der Umsetzungskonzeption zum Bedarfsplan 2016 des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgestellt. Mit der neuen Priorisierung bestehe eine ehrliche Perspektive zur Umsetzung des Bedarfsplans, dem objektive, nachvollziehbare und transparente Kriterien zu Grunde liegen, so der Minister.
Die Umsetzungskonzeption des Landes besteht aus zwei Stufen. Die erste Stufe umfasst 47 Maßnahmen, die bereits beplant werden. Die Kosten werden mit rund 4,2 Milliarden Euro beziffert. Die zweite Gruppe enthält die Maßnahmen des Landes, die aktuell nicht beplant werden. Diese Gruppe wurde nun priorisiert.
Die Gruppe 2 enthält insgesamt 66 Maßnahmen, mit einem Investitionsvolumen von mehr als 2,3 Milliarden Euro alleine an Bundesstraßen. Bei der Priorisierung wurden die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit, aber auch die heutigen verkehrlichen Belastungen in den Gemeinden und Städten beurteilt. Im Ergebnis wurden zwei Gruppen gebildet. In der ersten Gruppe sind die Maßnahmen enthalten, für die der Beginn der Planung bis spätestens im Jahr 2025 angestrebt wird. Die zweite Gruppe umfasst die Maßnahmen, bei denen ein Planungsbeginn in den Jahren nach 2025 vorgesehen wird.
Die Gruppe und die erreichten Punktezahlen geben eine verbindliche Orientierung, in welcher Reihenfolge eine Umsetzung der Maßnahmen angegangen werden soll, erläuterte Minister Hermann das Ergebnis für die Bundesstraßen. Das Ziel des Landes sei es, dass sich bis zum Jahr 2030 alle Maßnahmen, die in der Umsetzungskonzeption geführt werden, in einem geordneten, möglichst fortgeschrittenen Planungsprozess befinden.
Auch die Autobahnausbaumaßnahmen wurden bewertet. Hier verzichtet das Ministerium aber auf eine Gruppierung. Ab 2021 werden die Autobahnen durch den Bund verwaltet und an die Infrastrukturgesellschaft des Bundes übergeben. Der Einbezug der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH) ist vorgesehen. Nach der Übergage der Autobahnen an den Bund werden im Land Planungskapazitäten frei, die für die Bundesstraßen genutzt werden.
In der ersten Gruppe beabsichtigt das Land bis 2025 die Planung am Lückenschluss der B 30 zwischen Baindt und Bad Waldsee mit den Ortsumfahrungen Gaisbeuren und Enzisreute aufzunehmen. In der zweiten Gruppe ab 2025 ist die Aufnahme der Planung an der B 30 von Biberach (Jordanbad) bis Hochdorf vorgesehen. Auf diesem Streckenabschnitt wird ein zweibahniger Ausbau geplant. Der B 30-Ausbau bei Biberach wird zu Gunsten der B 31 am Bodensee zurückgestellt.
Weitere Informationen zur Priorisierung hat das Ministerium für Verkehr auf seiner Homepage veröffentlicht: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/verkehrspolitik/bundesverkehrswegeplan-bvwp/bundesfernstrasse-bvwp/