
Bundesstrasse 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
https://www.b30oberschwaben.de/

Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Der Fahrzeugführer war mit einem Atemalkoholtest einverstanden. Der Wert war deutlich über der absoluten Fahruntüchtigkeit. Der VW-Lenker zeigte sich einsichtig und war mit der Blutentnahme und der Einbehaltung seines Führerscheins einverstanden. Er trägt nicht nur die Kosten für die Blutentnahme und für das Abschleppen seines Fahrzeuges, sondern muss sich auch wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten. Eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Ravensburg folgt.
(Aus dem Bericht des Polizeipräsidium Ulm)