12.07.2017 - 19:38 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5922
553

Schwarzfahrer verurteilt

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(Biberach) - Fast einen Monat war ein polnischer Lastwagenfahrer ohne Führerschein auf deutschen Straßen unterwegs, bis er auf der B 30 bei Hochdorf kontrolliert wurde. Am Dienstag wurde der Mann vom Amtsgericht Biberach verurteilt.

Ob er von dem Fahrverbot ohne Führerschein tatsächlich nichts wusste oder ob er es einfach ignorierte, ließ sich vor Gericht nicht eindeutig klären. Da er sich geständig zeigte und sich sonst nichts zuschulden hat kommen lassen, ließ Richter Ralf Bürglen Milde walten. Er verurteilte den 46-jährigen Familienvater zu 50 Tagessätzen von je 10 Euro.

Seit fünf Jahren arbeitet der Angeklagte als Lastwagenfahrer in Deutschland. Drei Wochen am Stück arbeitet der 46-jährige und legte in dieser Zeit bis zu 10.000 Kilometer zurück. Danach fuhr er eine Woche nach Polen zu seiner Frau und den drei Kindern. Trotz der langen Zeit in Deutschland spricht er kaum Deutsch. 2015 wurde er im Höllental im Schwarzwald bei einer Fahrt geblitzt. 30 km/h war er an diesem Tag zu schnell. Den Bußgeldbescheid schickte das zuständige Landratsamt Breisgau an seine Meldeadresse in Polen. Seine Frau nahm das Einschreiben in seiner Abwesenheit an, zahlte und berichtete später ihrem Mann davon. Der Bußgeldentscheid enthielt nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch die Aufforderung, für einen Monat den Führerschein abzugeben. Dieser Aufforderung kam der Angeklagte nicht nach. Er selbst sagte aus, er habe nichts davon gewusst. Da er der Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm das Landratsamt Breisgau automatisch die Fahrerlaubnis zum 26. Januar 2016.

Am 19. Februar 2016 kontrollierte die Polizei auf der B 30 in Höhe Hochdorf den Angeklagten, da dieser erneut zu schnell unterwegs war. Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass keine Fahrerlaubnis mehr vorlag. Die Auswertung der digitalen Daten des Fahrzeugs ergab, dass der 46-jährige trotzdem in diesem Zeitraum 17 Fahrten unternommen hatte. In der Anklageschrift wurde ihm deswegen vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt. Da dieser Vorsatz jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, wandelte das Gericht die Anklage in fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis um.

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