Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Landkreis Biberach) - Vom 3. bis 13. Juli 2017 führt der Bauwerksprüfer des Regierungspräsidiums Tübingen die Hauptprüfung nach DIN 1076 an 20 Brücken im Zuge von Bundesstraßen im Landkreis Biberach durch - insbesondere auf der B 30 und B 312.
Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Hauptprüfung werden alle Brückenbestandteile handnah geprüft, vor allem aber Bauwerksteile, die für die Tragfähigkeit, Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks maßgebend sind. Weiterhin richtet der Bauwerksprüfer sein Augenmerk auf mögliche Abnutzungserscheinungen, die an den Brücken durch die Verkehrsbelastung sowie durch äußere Einwirkungen, wie z. B. Witterungseinflüsse und Tausalze, entstanden sind. Diese Prüfung kann mit der TÜV-Prüfung von Fahrzeugen verglichen werden. Im Regierungsbezirk Tübingen werden insgesamt über 1.850 Brücken regelmäßig einer solchen Prüfung unterzogen.
Bei diesen Prüfungen kommt ein sogenanntes Brückenuntersichtgerät zum Einsatz. Das sechsachsige Spezialfahrzeug mit einem Gewicht von 35 t, einer Länge von 12 m und einer Höhe von 4 m fährt im Bereich des rechten Fahrstreifens und bietet den Prüfern über eine schwenk- und ausfahrbare Arbeitsbühne den Zugang zur Brückenunterseite. Ein zusätzlicher Hublift auf der Arbeitsbühne bringt den Prüfer dicht an alle Teile der Brückenunterseiten heran. Ein großer Vorteil des Gerätes besteht darin, dass es in der Arbeitsstellung nur einen Fahrstreifen beansprucht und damit den laufenden Verkehr nur wenig beeinträchtigt.
Für den Einsatz des Fahrzeuges muss deshalb auf den betroffenen Straßenabschnitten nur ein Fahrstreifen gesperrt werden. Der Verkehr wird über eine Lichtsignalanlage oder Verkehrszeichen geregelt. Mit temporären Verkehrsbehinderungen ist daher dennoch zu rechnen. Bei den Brücken der B 30, südlich vom Jordan-Ei, wird eine halbseitige Umleitung eingerichtet.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmer für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen um Verständnis.
Der folgende Terminplan ist vorgesehen. Änderungen sind aufgrund der Witterung oder unvorhergesehenen Gegebenheiten kurzfristig möglich:
04.07.17 B 30 Brücke über die Bahn bei Hochdorf
04.07.17 B 30 Brücke über die Riß bei Hochdorf
04.07.17 B 30 Brücke über die L 284 bei Hochdorf
05.07.17 B 30 Brücke über die Bahn bei Ummendorf
05.07.17 B 30 Brücke über die Bahn bei Laupheim
05.07.17 B 30 Brücke über die Dürnach bei Baltringen
06.07.17 B 30 Brücke über die Dürnach bei Baltringen
06.07.17 B 30 Brücke über die K 7504 bei Äpfingen
06.07.17 B 30 Brücke über Saubach bei Äpfingen
10.07.17 L 265 Überführung über die B 30 bei Laupheim
10.07.17 B 30 Brücke über die Bahn und eine Gemeindestraße bei Barabein
11.07.17 B 30 Brücke über die Riß bei Ummendorf
11.07.17 B 30 Brücke über den Verteilerkreis beim Jordanbad
Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Hauptprüfung werden alle Brückenbestandteile handnah geprüft, vor allem aber Bauwerksteile, die für die Tragfähigkeit, Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks maßgebend sind. Weiterhin richtet der Bauwerksprüfer sein Augenmerk auf mögliche Abnutzungserscheinungen, die an den Brücken durch die Verkehrsbelastung sowie durch äußere Einwirkungen, wie z. B. Witterungseinflüsse und Tausalze, entstanden sind. Diese Prüfung kann mit der TÜV-Prüfung von Fahrzeugen verglichen werden. Im Regierungsbezirk Tübingen werden insgesamt über 1.850 Brücken regelmäßig einer solchen Prüfung unterzogen.
Bei diesen Prüfungen kommt ein sogenanntes Brückenuntersichtgerät zum Einsatz. Das sechsachsige Spezialfahrzeug mit einem Gewicht von 35 t, einer Länge von 12 m und einer Höhe von 4 m fährt im Bereich des rechten Fahrstreifens und bietet den Prüfern über eine schwenk- und ausfahrbare Arbeitsbühne den Zugang zur Brückenunterseite. Ein zusätzlicher Hublift auf der Arbeitsbühne bringt den Prüfer dicht an alle Teile der Brückenunterseiten heran. Ein großer Vorteil des Gerätes besteht darin, dass es in der Arbeitsstellung nur einen Fahrstreifen beansprucht und damit den laufenden Verkehr nur wenig beeinträchtigt.
Für den Einsatz des Fahrzeuges muss deshalb auf den betroffenen Straßenabschnitten nur ein Fahrstreifen gesperrt werden. Der Verkehr wird über eine Lichtsignalanlage oder Verkehrszeichen geregelt. Mit temporären Verkehrsbehinderungen ist daher dennoch zu rechnen. Bei den Brücken der B 30, südlich vom Jordan-Ei, wird eine halbseitige Umleitung eingerichtet.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmer für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen um Verständnis.
Der folgende Terminplan ist vorgesehen. Änderungen sind aufgrund der Witterung oder unvorhergesehenen Gegebenheiten kurzfristig möglich:
04.07.17 B 30 Brücke über die Bahn bei Hochdorf
04.07.17 B 30 Brücke über die Riß bei Hochdorf
04.07.17 B 30 Brücke über die L 284 bei Hochdorf
05.07.17 B 30 Brücke über die Bahn bei Ummendorf
05.07.17 B 30 Brücke über die Bahn bei Laupheim
05.07.17 B 30 Brücke über die Dürnach bei Baltringen
06.07.17 B 30 Brücke über die Dürnach bei Baltringen
06.07.17 B 30 Brücke über die K 7504 bei Äpfingen
06.07.17 B 30 Brücke über Saubach bei Äpfingen
10.07.17 L 265 Überführung über die B 30 bei Laupheim
10.07.17 B 30 Brücke über die Bahn und eine Gemeindestraße bei Barabein
11.07.17 B 30 Brücke über die Riß bei Ummendorf
11.07.17 B 30 Brücke über den Verteilerkreis beim Jordanbad