Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Oberessendorf) - Der Gemeinderat Eberhardzell hat in seiner Sitzung am Montagabend den Lärmaktionsplan (LAP) verabschiedet. Demnach wird sich an der Verkehrs- und Lärmsituation in Oberessendorf künftig nichts ändern. Die Gemeinde hält zwar weiterhin an den aufgestellten Maßnahmen fest, jedoch hatten die Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel das Regierungspräsidium Tübingen oder der Landkreis Biberach sich dagegen ausgesprochen.
Der Lärmaktionsplan sieht unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Oberessendorf am Tag und in der Nacht von 60km/h vor. Bislang gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Dieser Bereich sollte als Sofort-Maßnahme nach Norden bis zur Einmündung der B 465 und im Süden bis zur Zufahrt Mittishauser Straße ausgedehnt werden. Zudem sollte dies mit einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung kontrolliert werden. Langfristig wurde der Bau einer Ortsumgehung im Westen empfohlen.
Das Landratsamt Biberach, das die übergeordnete Verkehrsbehörde ist, lehnt diese Forderungen ab. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h sei nicht verhältnismäßig, weil die Lärmbelästigungen nur an sehr wenigen Häusern in Oberessendorf in sehr geringen Zeiten erreiche. Deshalb bestehe kein Handlungszwang. Lärmbelästigungen bis zu 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts seien zumutbar. Ähnlich sehen dies das Regierungspräsidium Tübingen und das Polizeipräsidium Ulm, auch weil erst im vergangenen Jahr ein lärmoptimierter Asphalt auf der B 30 eingebaut wurde.
Der Schlussbericht des Lärmaktionsplans wird nun für die Bevölkerung transparent gemacht und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Der Lärmaktionsplan sieht unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Oberessendorf am Tag und in der Nacht von 60km/h vor. Bislang gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Dieser Bereich sollte als Sofort-Maßnahme nach Norden bis zur Einmündung der B 465 und im Süden bis zur Zufahrt Mittishauser Straße ausgedehnt werden. Zudem sollte dies mit einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung kontrolliert werden. Langfristig wurde der Bau einer Ortsumgehung im Westen empfohlen.
Das Landratsamt Biberach, das die übergeordnete Verkehrsbehörde ist, lehnt diese Forderungen ab. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h sei nicht verhältnismäßig, weil die Lärmbelästigungen nur an sehr wenigen Häusern in Oberessendorf in sehr geringen Zeiten erreiche. Deshalb bestehe kein Handlungszwang. Lärmbelästigungen bis zu 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts seien zumutbar. Ähnlich sehen dies das Regierungspräsidium Tübingen und das Polizeipräsidium Ulm, auch weil erst im vergangenen Jahr ein lärmoptimierter Asphalt auf der B 30 eingebaut wurde.
Der Schlussbericht des Lärmaktionsplans wird nun für die Bevölkerung transparent gemacht und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.