Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Meckenbeuren) - Mit großer Mehrheit stimmt der Gemeinderat in Meckenbeuren am Mittwochabend für die weitere Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Zum einen soll der Lückenschluss und die Erweiterung der Tempo-30-Zonen in der Nacht gelingen. Zum anderen sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie Baumaßnahmen an Häusern oder den Einsatz eines lärmoptimierten Asphalts.
In der Sitzung ging es um die Willensbekundung der Gemeinde, die vorhandenen Punkte in Angriff zu nehmen. Ob die zuständigen Behörden dem Beschluss der Gemeinde folgen werden, ist offen. Ebenfalls offen ist, wie die Gemeinde reagiert, wenn die Behörden Maßnahmen ablehnen.
In Sachen der Ausweitung von Tempo 30 in der Nacht gibt es fünf Teilstrecken, die weiterverfolgt werden sollen. Hier stimmte der Gemeinderat mit jeweils großer Mehrheit zu. Dabei handelte es sich um den Streckenabschnitt (1) ab der Einmündung der Humboldtstraße um 200 Meter in Richtung Süden, (2) von der Einmündung des EVS-Weg bis zur Einmündung der Moosstraße, (3) von der Einmündung der Moosstraße bis zum Gebäude Hauptstraße 25, (4) die L 329 Bahnhofstraße und (5) die L 329 Brochenzeller Straße/Inselstraße/Andreas-Hofer-Straße.
Lediglich die Streckenabschnitte drei und vier stehen das Regierungspräsidium Tübingen, das Polizeipräsidium Konstanz und das Landratsamt Bodenseekreis in den Stellungnahmen positiv. Negativ ist die Einschätzung bei allen anderen Teilstrecken. Nur bei der ersten weicht das Landratsamt mit einer positiven Stellungnahme ab.
In der Sitzung ging es um die Willensbekundung der Gemeinde, die vorhandenen Punkte in Angriff zu nehmen. Ob die zuständigen Behörden dem Beschluss der Gemeinde folgen werden, ist offen. Ebenfalls offen ist, wie die Gemeinde reagiert, wenn die Behörden Maßnahmen ablehnen.
In Sachen der Ausweitung von Tempo 30 in der Nacht gibt es fünf Teilstrecken, die weiterverfolgt werden sollen. Hier stimmte der Gemeinderat mit jeweils großer Mehrheit zu. Dabei handelte es sich um den Streckenabschnitt (1) ab der Einmündung der Humboldtstraße um 200 Meter in Richtung Süden, (2) von der Einmündung des EVS-Weg bis zur Einmündung der Moosstraße, (3) von der Einmündung der Moosstraße bis zum Gebäude Hauptstraße 25, (4) die L 329 Bahnhofstraße und (5) die L 329 Brochenzeller Straße/Inselstraße/Andreas-Hofer-Straße.
Lediglich die Streckenabschnitte drei und vier stehen das Regierungspräsidium Tübingen, das Polizeipräsidium Konstanz und das Landratsamt Bodenseekreis in den Stellungnahmen positiv. Negativ ist die Einschätzung bei allen anderen Teilstrecken. Nur bei der ersten weicht das Landratsamt mit einer positiven Stellungnahme ab.