24.04.2017 - 18:25 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5813
493

Nachtbauverbot wird Fertigstellung verzögern

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(Ravensburg) - Auf der Baustelle der "B 30-Süd" bei Weißenau wird bis auf Weiteres nachts nicht mehr gearbeitet. Das Ravensburger Landratsamt hat nach Messungen in anliegenden Wohnungen ein Nachtbauverbot erlassen. Der Lärm, der seit Wochen durch das angewandte Düsenstrahlverfahren ausgelöst wird, übersteigt in den Wohnungen die Grenzwerte.

Die Firma Bauer Spezialtiefbau GmbH führt die Bauarbeiten durch und versichert, dass die Maschinen und Geräte den aktuellen Regeln der Technik entsprechen. Ob eine Minimierung des aufgetretenen Baulärms mit dem bisherigen Bauverfahren möglich ist, bezweifelt die Firma Bauer. Die Baufirma schlägt dem Regierungspräsidium zwei alternative Bauverfahren vor. Das Regierungspräsidium verlangt jedoch, dass andere Bauverfahren nicht mehr als das bisherige Verfahren kosten dürfen.

Auch alternative Bauverfahren unterscheiden sich nicht vom verwendeten Arbeitsdruck bei der Herstellung der Säulen. Die Energie, mit der die Suspension durch die Düse eingebracht wird, ist immer gleich hoch. Bei dem Verfahren wird ein Motor mit 500 Kilowatt verwendet, das sind etwa 600 bis 700 PS. Deshalb könne nicht garantiert werden, dass alternative Verfahren keine Erschütterungen erzeugen. Wie die Firma Bauer ausführt, habe die Arbeitsgemeinschaft nach einer Probebohrung dem Bauherrn das verwendete Verfahren vorgestellt, der es genehmigt habe. Eine Lösung wäre, das angewandte Düsenstrahlverfahren komplett zu kippen und auf eine andere Form der Baugrubensicherung auszuweichen.

Bis auf Weiteres darf auf der Baustelle der B 30 neu bei Weißenau von 22 bis 6 Uhr nicht mehr gearbeitet werden. Dadurch wird die Bauzeit um ein Drittel verlängert. Weil die Maschinen nicht mehr rund um die Uhr laufen dürfen, müssen sie an jedem Bautag aufwendig gereinigt und neu in Betrieb genommen werden, was zusätzlich zu Zeitverlusten führt.

Mithilfe des Düsenstrahlverfahrens wird eine Baugrube abgesichert. Hierbei wird zunächst eine Injektionslanze in den Boden eingebohrt. Durch diese Lanze wird unter hohem Druck eine zementhaltige Bindemittelsuspension in die Erde injiziert. Das ist das sogenannte Hochdruckinjektionsverfahren. Es entsteht eine Art Betonkörper. Die Injektionen werden an unterschiedlichen Stellen vorgenommen, in der Regel etwa alle zwei Meter. Die fertige Konstruktion soll später ein Aufschwemmen der Grundwasserwanne bei Hochwasser verhindern. Würde dies geschehen käme es zu enormen Schäden.

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