Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
https://www.b30oberschwaben.de/
(Hochdorf / Unteressendorf) - Der Hochdorfer Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan einen Schritt weitergebracht. Der Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans sieht auf der Bundesstraße 30 bei Unteressendorf unter anderem Tempo 80 bei Nacht sowie eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung vor. Der Entwurf wird nun öffentlich von Freitag, 7. April 2017 bis einschließlich Freitag, 5. Mai 2017 im Eingangsbereich des Rathauses Hochdorf, Hauptstraße 29, 88454 Hochdorf ausgelegt. Bürger und Behörden können dazu Stellung nehmen.
In Unteressendorf sind tagsüber 21 Einwohner hohen Belastungen von mehr als 65 Dezibel ausgesetzt. Nachts sind 8 Einwohner Belastungen von mehr als 60 Dezibel betroffen. Die B 30 bei Unteressendorf ist der einzige Lärmschwerpunkt im Gemeindegebiet. In Hochdorf, an der Eisenbahn und bei Gewerbebetrieben wurde kein unzumutbarer Lärm ermittelt. Dementsprechend konzentrieren sich die Vorschläge des Lärmaktionsplans ausschließlich auf den Ortsteil Unteressendorf.
Als kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahme soll die zulässige Geschwindigkeit auf der B 30 bei Unteressendorf in der Nacht von 22 bis 6 Uhr auf 80 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Derzeit gilt Tempo 100. Die Hochdorfer wünschen sich dort zusätzlich einen stationären Blitzer für beide Fahrtrichtungen und wünschen sich ergänzend mobile Kontrollen. Bisher werde Tempo 100 von 31 Prozent aller Kraftfahrer überschritten.
Mittelfristig wird ein/e Lärmschutzwall/-wand vorgeschlagen. Der bestehende Lärmschutzwall am südlichen Ortsrand, soll auf 3,50 Meter erhöht werden. Beim Schuhmacherberg ist eine neue Lärmschutzwand an der B 30 berücksichtigt.
Bei der dieses Jahr geplanten Fahrbahnerneuerung soll von der Einmündung der Biberacher Straße in Richtung Norden ein lärmarmer Fahrbahnbelag eingebaut werden. Im südlichen Abschnitt wurde bereits 2013 Flüsterasphalt eingebaut, der den Lärm dauerhaft um zwei Dezibel mindert.
Aufgeführt ist auch der Bau einer Ortsumgehung im Westen, was die Wohnverhältnisse entlang der heutigen B 30-Trasse entscheidend verbessern soll. Dieser Wunsch ist mit dem Vermerk "langfristig" gekennzeichnet.
Als begleitende Maßnahmen sieht der Entwurf die Förderung des Rad- und Fußgänger- sowie des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektromobilität, die Verringerung des Parksuchverkehrs und größere Abstände von Gebäuden zu Straßen in der Bauleitplanung vor.
Für die Umsetzung sind größtenteils der Bund und das Land zuständig. Lediglich bei der Lärmschutzwand könnte die Gemeinde auf freiwilliger Basis tätig werden.
In Unteressendorf sind tagsüber 21 Einwohner hohen Belastungen von mehr als 65 Dezibel ausgesetzt. Nachts sind 8 Einwohner Belastungen von mehr als 60 Dezibel betroffen. Die B 30 bei Unteressendorf ist der einzige Lärmschwerpunkt im Gemeindegebiet. In Hochdorf, an der Eisenbahn und bei Gewerbebetrieben wurde kein unzumutbarer Lärm ermittelt. Dementsprechend konzentrieren sich die Vorschläge des Lärmaktionsplans ausschließlich auf den Ortsteil Unteressendorf.
Als kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahme soll die zulässige Geschwindigkeit auf der B 30 bei Unteressendorf in der Nacht von 22 bis 6 Uhr auf 80 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Derzeit gilt Tempo 100. Die Hochdorfer wünschen sich dort zusätzlich einen stationären Blitzer für beide Fahrtrichtungen und wünschen sich ergänzend mobile Kontrollen. Bisher werde Tempo 100 von 31 Prozent aller Kraftfahrer überschritten.
Mittelfristig wird ein/e Lärmschutzwall/-wand vorgeschlagen. Der bestehende Lärmschutzwall am südlichen Ortsrand, soll auf 3,50 Meter erhöht werden. Beim Schuhmacherberg ist eine neue Lärmschutzwand an der B 30 berücksichtigt.
Bei der dieses Jahr geplanten Fahrbahnerneuerung soll von der Einmündung der Biberacher Straße in Richtung Norden ein lärmarmer Fahrbahnbelag eingebaut werden. Im südlichen Abschnitt wurde bereits 2013 Flüsterasphalt eingebaut, der den Lärm dauerhaft um zwei Dezibel mindert.
Aufgeführt ist auch der Bau einer Ortsumgehung im Westen, was die Wohnverhältnisse entlang der heutigen B 30-Trasse entscheidend verbessern soll. Dieser Wunsch ist mit dem Vermerk "langfristig" gekennzeichnet.
Als begleitende Maßnahmen sieht der Entwurf die Förderung des Rad- und Fußgänger- sowie des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektromobilität, die Verringerung des Parksuchverkehrs und größere Abstände von Gebäuden zu Straßen in der Bauleitplanung vor.
Für die Umsetzung sind größtenteils der Bund und das Land zuständig. Lediglich bei der Lärmschutzwand könnte die Gemeinde auf freiwilliger Basis tätig werden.