Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Ravensburg) - Wegen des nächtlichen Lärms auf der Baustelle der B 30 bei Weißenau sind Dutzende Beschwerden bei der örtlichen Zeitung, dem Landratsamt Ravensburg und dem Regierungspräsidium Tübingen eingegangen. Durch ein spezielles Tiefbauverfahren wird der Lärm verursacht.
Das Landratsamt hat in der Nacht von Montag auf Dienstag Lärmmessungen vor Ort vorgenommen. Dabei wurde ein Lärmpegel von maximal 35 dB(A) festgestellt. 35 dB(A) ist in etwa so laut wie ein ruhiges Zimmer. Der gesetzlich geltende nächtliche Lärmschutzwert von 40 dB(A) wird damit nicht überschritten. Dennoch will die Baufirma die mutmaßlichen Lärmquellen eindämmen. Die Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) empfiehlt, innerhalb von Schlafräumen einen Mittelungspegel von 35 dB(A) nachts nicht zu überschreiten.
"Wir vermuten, dass das Hauptproblem ein tieffrequentes Brummen darstellt, das durch das Düsenstrahlverfahren verursacht wird und impulsartig alle 15 Minuten wahrzunehmen ist", sagt Claudia Rossmann vom Ravensburger Landratsamt. Die Lärmmessungen zeigen, dass es keine Überschreitungen der Lärmschutzwerte gibt und damit keine "erhebliche Lärmbelastung" vorliegt. "Daher gibt es rechtlich auch keinen Grund, die Baustelle einzustellen", so Rossmann.
Die Baufirma möchte dennoch die Hauptschallquelle stärker eindämmen. Zusätzlich sollen weitere Schallquellen - zwei Aggregate - entfernt werden. Claudia Rossmann bedauert, dass die Nachtruhe der Anwohner gestört wird. Wenn jedoch nur tagsüber gearbeitet werde, würden diese Bauarbeiten bis in den Sommer dauern. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Das Düsenstrahlverfahren sollte nicht gestoppt werden. Bei einer Unterbrechung trocknet das Wasser-Zement-Gemisch fest, sodass die Geräte vor der Wiederbenutzung aufwendig und teuer gereinigt werden müssen.
Das Landratsamt hat in der Nacht von Montag auf Dienstag Lärmmessungen vor Ort vorgenommen. Dabei wurde ein Lärmpegel von maximal 35 dB(A) festgestellt. 35 dB(A) ist in etwa so laut wie ein ruhiges Zimmer. Der gesetzlich geltende nächtliche Lärmschutzwert von 40 dB(A) wird damit nicht überschritten. Dennoch will die Baufirma die mutmaßlichen Lärmquellen eindämmen. Die Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) empfiehlt, innerhalb von Schlafräumen einen Mittelungspegel von 35 dB(A) nachts nicht zu überschreiten.
"Wir vermuten, dass das Hauptproblem ein tieffrequentes Brummen darstellt, das durch das Düsenstrahlverfahren verursacht wird und impulsartig alle 15 Minuten wahrzunehmen ist", sagt Claudia Rossmann vom Ravensburger Landratsamt. Die Lärmmessungen zeigen, dass es keine Überschreitungen der Lärmschutzwerte gibt und damit keine "erhebliche Lärmbelastung" vorliegt. "Daher gibt es rechtlich auch keinen Grund, die Baustelle einzustellen", so Rossmann.
Die Baufirma möchte dennoch die Hauptschallquelle stärker eindämmen. Zusätzlich sollen weitere Schallquellen - zwei Aggregate - entfernt werden. Claudia Rossmann bedauert, dass die Nachtruhe der Anwohner gestört wird. Wenn jedoch nur tagsüber gearbeitet werde, würden diese Bauarbeiten bis in den Sommer dauern. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Das Düsenstrahlverfahren sollte nicht gestoppt werden. Bei einer Unterbrechung trocknet das Wasser-Zement-Gemisch fest, sodass die Geräte vor der Wiederbenutzung aufwendig und teuer gereinigt werden müssen.