Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
https://www.b30oberschwaben.de/
(Oberessendorf / Unteressendorf) - Der Gemeinderat Eberhardzell hat am Montagabend in öffentlicher Sitzung beschlossen einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Eine inhaltliche Diskussion darüber, welche Maßnahmen der Lärmaktionsplan enthalten soll, ist im Februar geplant.
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Gemeinde Eberhardzell verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, weil die Verkehrsbelastung bei Oberessendorf auf der B 30 drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr übersteigt. Ziel ist eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der aktuellen Situation, sowie als folgender Schritt die Ergreifung möglicher Lärmschutzmaßnahmen. Die Aufstellung der Lärmaktionsplanung findet in Abstimmung mit der Gemeinde Hochdorf statt, da Unteressendorf ebenso vom Verkehrslärm der B 30 betroffen ist.
Dem Gemeinderat wird am 20. Februar ein Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans zur Abstimmung vorgelegt. Dieser wird nach Beschluss veröffentlicht. Bürger und die Träger öffentlicher Belange können dann innerhalb eines Monats Stellung nehmen.
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Gemeinde Eberhardzell verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, weil die Verkehrsbelastung bei Oberessendorf auf der B 30 drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr übersteigt. Ziel ist eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der aktuellen Situation, sowie als folgender Schritt die Ergreifung möglicher Lärmschutzmaßnahmen. Die Aufstellung der Lärmaktionsplanung findet in Abstimmung mit der Gemeinde Hochdorf statt, da Unteressendorf ebenso vom Verkehrslärm der B 30 betroffen ist.
Dem Gemeinderat wird am 20. Februar ein Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans zur Abstimmung vorgelegt. Dieser wird nach Beschluss veröffentlicht. Bürger und die Träger öffentlicher Belange können dann innerhalb eines Monats Stellung nehmen.