Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
https://www.b30oberschwaben.de/
(Berlin) - Der Bundesrat hat sich am Freitag, 16. Dezember 2016, in seiner 952. Sitzung, mit den drei Ausführungsgesetzen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 befasst. Dabei handelt es sich um das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und das Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes.
Das Fernstraßen- und Wasserstraßengesetz sind Einspruchsgesetze. Der Bundesrat entschied keine Einwende zu erheben. Das Schienenwegeausbaugesetz ist ein Zustimmungsgesetz. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu. Auch nach der Entscheidung des Bundesrates bleiben alle Projekte an der B 30 vordringlich. Damit ist der Weg für die vordringlichen Projekte frei.
Die weitere Vorgehensweise ist reine Formsache: Die neuen Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Im Anschluss wird das Bundesministerium der Justiz die neuen Gesetze im Bundesgesetzblatt verkünden. Die neu gefassten Gesetze treten einen Tag nach der Verkündung in Kraft. Dann gilt auch für die B 30 ein gesetzlicher Planungsauftrag.
Nach aktuellem Stand wird für die Planungen an der B 30 weiterhin das Land Baden-Württemberg zuständig sein. Die Autobahnen sollen jedoch ab 2021 in eine Bundesfernstraßengesellschaft ausgelagert und von einem Fernstraßen-Bundesamt verwaltet werden. Voraussichtlich bis zum Sommer 2017 erstellt das Land Baden-Württemberg eine Prioritätenliste für die Planung der Projekte.
Weitere Informationen zur Sitzung des Bundesrates unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/952/tagesordnung-952.html
Das Fernstraßen- und Wasserstraßengesetz sind Einspruchsgesetze. Der Bundesrat entschied keine Einwende zu erheben. Das Schienenwegeausbaugesetz ist ein Zustimmungsgesetz. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu. Auch nach der Entscheidung des Bundesrates bleiben alle Projekte an der B 30 vordringlich. Damit ist der Weg für die vordringlichen Projekte frei.
Die weitere Vorgehensweise ist reine Formsache: Die neuen Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Im Anschluss wird das Bundesministerium der Justiz die neuen Gesetze im Bundesgesetzblatt verkünden. Die neu gefassten Gesetze treten einen Tag nach der Verkündung in Kraft. Dann gilt auch für die B 30 ein gesetzlicher Planungsauftrag.
Nach aktuellem Stand wird für die Planungen an der B 30 weiterhin das Land Baden-Württemberg zuständig sein. Die Autobahnen sollen jedoch ab 2021 in eine Bundesfernstraßengesellschaft ausgelagert und von einem Fernstraßen-Bundesamt verwaltet werden. Voraussichtlich bis zum Sommer 2017 erstellt das Land Baden-Württemberg eine Prioritätenliste für die Planung der Projekte.
Weitere Informationen zur Sitzung des Bundesrates unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/952/tagesordnung-952.html