Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Stuttgart) - "Der neue Bundesverkehrswegeplan bedeutet einen Quantensprung für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland und Baden-Württemberg. Die in den vergangenen Tagen laut gewordene Pauschalkritik des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann können wir in keinster Weise nachvollziehen", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Nicole Razavi am Freitag
"Der Bund schafft durch den Investitionshochlauf die Voraussetzungen, den großen Nachholbedarf in Baden-Württemberg abzubauen. Die Landesregierung muss nun alles für die Umsetzung der Maßnahmen tun", so Razavi weiter.
Auch der Vorwurf einer einseitigen Bevorzugung des Straßenbaus sei absurd. Richtig sei vielmehr, dass die umweltfreundliche Mobilität auf Schiene und Wasserstraße besonders gestärkt wird. Obwohl über 80 Prozent des Individual- und Güterverkehrs auf der Straße abgewickelt werden, entfallen 41,6 Prozent der Mittel auf die Schiene und weitere 9,1 Prozent auf die Wasserstraßen.
Gerade Baden-Württemberg werde überproportional profitieren. Große Teile der Autobahnachsen A 5, A 6, A 8 und A 81 seien in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Gegenüber dem Entwurf vom März 2016 konnten Verbesserungen erreicht werden: Fünf Maßnahmen des Straßenbaus wurden in den vordringlichen Bedarf hochgestuft, sieben Maßnahmen im weiteren Bedarf erhielten ein Planungsrecht
Die CDU werde sich nun gemeinsam mit den Kollegen im Bundestag dafür einsetzen, dass auch noch der Ausbau der Gäubahn zwischen Stuttgart und Zürich in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wird.
Das Land müsse sich nun auf die Umsetzung konzentrieren, denn für Planung und Bau seien die Länder zuständig. "Es kommt nun darauf an, die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans auch tatsächlich zu realisieren und alle Bundesmittel abzurufen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss das Land dazu alle notwenigen Voraussetzungen für Planung und Bau schaffen", fordert Razavi.
"Der Bund schafft durch den Investitionshochlauf die Voraussetzungen, den großen Nachholbedarf in Baden-Württemberg abzubauen. Die Landesregierung muss nun alles für die Umsetzung der Maßnahmen tun", so Razavi weiter.
Auch der Vorwurf einer einseitigen Bevorzugung des Straßenbaus sei absurd. Richtig sei vielmehr, dass die umweltfreundliche Mobilität auf Schiene und Wasserstraße besonders gestärkt wird. Obwohl über 80 Prozent des Individual- und Güterverkehrs auf der Straße abgewickelt werden, entfallen 41,6 Prozent der Mittel auf die Schiene und weitere 9,1 Prozent auf die Wasserstraßen.
Gerade Baden-Württemberg werde überproportional profitieren. Große Teile der Autobahnachsen A 5, A 6, A 8 und A 81 seien in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Gegenüber dem Entwurf vom März 2016 konnten Verbesserungen erreicht werden: Fünf Maßnahmen des Straßenbaus wurden in den vordringlichen Bedarf hochgestuft, sieben Maßnahmen im weiteren Bedarf erhielten ein Planungsrecht
Die CDU werde sich nun gemeinsam mit den Kollegen im Bundestag dafür einsetzen, dass auch noch der Ausbau der Gäubahn zwischen Stuttgart und Zürich in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wird.
Das Land müsse sich nun auf die Umsetzung konzentrieren, denn für Planung und Bau seien die Länder zuständig. "Es kommt nun darauf an, die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans auch tatsächlich zu realisieren und alle Bundesmittel abzurufen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss das Land dazu alle notwenigen Voraussetzungen für Planung und Bau schaffen", fordert Razavi.