Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Eberhardzell / Hochdorf) - Bei einer Bürgerinformation im Dorfgemeinschaftshaus Oberessendorf ging es um die Lärmbelastung durch die B 30 und den Lärmaktionsplan für Eberhardzell und Hochdorf. Rund 70 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen. Rüdiger Kretschmer vertrat das Regierungspräsidium Tübingen, das Baulastträger und verantwortlich für die B 30 ist. Als Vertreter des Landratsamts waren Peter Hirsch und Elisabeth Münz anwesend. Eine Beteiligung der Bürger fand bereits im November 2015 statt.
Verkehrslärm zu niedrig
Zur Reduzierung des Verkehrslärms fordern viele Bürger eine Begrenzung der Geschwindigkeit. Dem widersprach Peter Hirsch vom Kreisverkehrsamt. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesstraßen bedürfen einer behördlichen Abwägung, ob die Ruhe der Anwohner oder der Verkehrsfluss vorrangig sei. Der Verkehrslärm müsse so laut sein, dass er eine Gesundheitsgefahr darstelle. Dies sei bei Oberessendorf und Unteressendorf nicht der Fall.
Stationäre Geschwindigkeitskontrolle nicht möglich
Auch eine Kontrolle der Geschwindigkeit sei nicht möglich. Eine "Blitzer-Gemeinschaft" in Oberessendorf an der B 30 wurde vorgeschlagen. Auf eigene Rechnung sollte eine Radarfalle aufgestellt werden. Dies sei jedoch nicht erlaubt. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliege grundsätzlich dem Landkreis - es sei denn, es handle sich um eine große Kreisstadt, so Hirsch. Die Mehrheit der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen lägen zudem nur im "Verwarnungsbereich" und seien damit nicht hoch genug, damit der Kreis eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aufbaut.
Vorgesehene Maßnahmen
Der Lärmaktionsplan sieht folgende kurz-, mittel- oder langfristig Maßnahmen vor:
- Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 oder 50 Stundenkilometer in der Nacht,
- Geschwindigkeitsüberwachungen,
- Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalls,
- Bau einer Lärmschutzwand,
- Erneuerung des Fahrbahnbelags durch einen lärmmindernden Straßenbelag,
- Ortsumfahrung für Oberessendorf.
Lärmaktionsplan wird öffentlich ausgelegt
In einem nächsten Schritt wird der Lärmaktionsplan öffentlich ausgelegt. Im Anschluss ist eine erneute Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange, die Abwägung durch die Behörden, ein Abschlussbericht und schließlich der Beschluss durch die Gemeinderäte Hochdorf und Eberhardzell sowie die Meldung der Maßnahmen an das Land und die EU vorgesehen.
Verkehrslärm zu niedrig
Zur Reduzierung des Verkehrslärms fordern viele Bürger eine Begrenzung der Geschwindigkeit. Dem widersprach Peter Hirsch vom Kreisverkehrsamt. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesstraßen bedürfen einer behördlichen Abwägung, ob die Ruhe der Anwohner oder der Verkehrsfluss vorrangig sei. Der Verkehrslärm müsse so laut sein, dass er eine Gesundheitsgefahr darstelle. Dies sei bei Oberessendorf und Unteressendorf nicht der Fall.
Stationäre Geschwindigkeitskontrolle nicht möglich
Auch eine Kontrolle der Geschwindigkeit sei nicht möglich. Eine "Blitzer-Gemeinschaft" in Oberessendorf an der B 30 wurde vorgeschlagen. Auf eigene Rechnung sollte eine Radarfalle aufgestellt werden. Dies sei jedoch nicht erlaubt. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliege grundsätzlich dem Landkreis - es sei denn, es handle sich um eine große Kreisstadt, so Hirsch. Die Mehrheit der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen lägen zudem nur im "Verwarnungsbereich" und seien damit nicht hoch genug, damit der Kreis eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aufbaut.
Vorgesehene Maßnahmen
Der Lärmaktionsplan sieht folgende kurz-, mittel- oder langfristig Maßnahmen vor:
- Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 oder 50 Stundenkilometer in der Nacht,
- Geschwindigkeitsüberwachungen,
- Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalls,
- Bau einer Lärmschutzwand,
- Erneuerung des Fahrbahnbelags durch einen lärmmindernden Straßenbelag,
- Ortsumfahrung für Oberessendorf.
Lärmaktionsplan wird öffentlich ausgelegt
In einem nächsten Schritt wird der Lärmaktionsplan öffentlich ausgelegt. Im Anschluss ist eine erneute Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange, die Abwägung durch die Behörden, ein Abschlussbericht und schließlich der Beschluss durch die Gemeinderäte Hochdorf und Eberhardzell sowie die Meldung der Maßnahmen an das Land und die EU vorgesehen.