Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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30.06.2015 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 5056
440
Franz Fischer
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Rund 1.100 weitere Kilometer Bundesstraßen ab 1. Juli mautpflichtig
(Berlin) - Ab heute zahlen Lkw über 12 Tonnen auf weiteren rund 1.100 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen Maut, darunter die Bundesstraße 30 von Ulm bis Biberach und Egelsee bis Ravensburg. Damit wird die Lkw-Maut nun auf etwa 15.000 Kilometer Autobahnen und Bundesstraßen erhoben.
Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Wir weiten die Lkw-Maut Schritt für Schritt aus. Die Einnahmen investieren wir zweckgebunden in unsere Straßen, um sie noch leistungsfähiger zu machen. Eine moderne Infrastruktur ist die Grundlage für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze."
Die Ausweitung der Lkw-Maut ist Teil des Investitionshochlaufs, den Minister Dobrindt gestartet hat. Dadurch werden die Investitionen in die Infrastruktur dauerhaft um rund 40 Prozent auf über 14 Milliarden im Jahr erhöht.
Die nächsten Schritte sind: Ausweitung der Lkw-Maut auf Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015 und die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen in 2018.
Die Lkw-Maut wird seit Januar 2005 auf Bundesautobahnen und seit August 2012 zusätzlich auf rund 1.200 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Die Mautpflicht besteht derzeit für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen.
Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Wir weiten die Lkw-Maut Schritt für Schritt aus. Die Einnahmen investieren wir zweckgebunden in unsere Straßen, um sie noch leistungsfähiger zu machen. Eine moderne Infrastruktur ist die Grundlage für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze."
Die Ausweitung der Lkw-Maut ist Teil des Investitionshochlaufs, den Minister Dobrindt gestartet hat. Dadurch werden die Investitionen in die Infrastruktur dauerhaft um rund 40 Prozent auf über 14 Milliarden im Jahr erhöht.
Die nächsten Schritte sind: Ausweitung der Lkw-Maut auf Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015 und die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen in 2018.
Die Lkw-Maut wird seit Januar 2005 auf Bundesautobahnen und seit August 2012 zusätzlich auf rund 1.200 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Die Mautpflicht besteht derzeit für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen.