Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Donaustetten) - Die Fahrt eines 56-jährigen Rollerfahrers endete bei Donaustetten mit einer Strafanzeige, berichtet die Polizei. Der Mann hatte den Roller im Bodenseekreis gekauft und wollte ihn nach Nürnberg zu sich nach Hause überführen. Da er die Wegstrecke zurück nicht kannte, suchte er sich die kürzeste Strecke aus. Diese führte ihn über die B 30, die er im autobahnähnlich ausgebauten Bereich mit dem Roller nicht befahren darf.
Bei Donaustetten wurde der Mann von der Polizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er außerdem keine gültige Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad hat. Er durfte deshalb nicht mehr mit dem Roller weiterfahren und setzte seinen Heimweg mit der Bahn fort.
Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
(Aus dem Bericht des Polizeipräsidium Ulm)
Bei Donaustetten wurde der Mann von der Polizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er außerdem keine gültige Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad hat. Er durfte deshalb nicht mehr mit dem Roller weiterfahren und setzte seinen Heimweg mit der Bahn fort.
Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
(Aus dem Bericht des Polizeipräsidium Ulm)