
Bundesstrasse 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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Seit dem 14. April bedarf das Plakatieren für Veranstaltungen in der Gemeinde Meckenbeuren der Genehmigung. Zugleich wurde im Frühjahr festgelegt, wo Plakatieren erlaubt ist. Eine Skizze hierzu werde den Plakatierern bei der Genehmigung mitgegeben. Wer für eine Veranstaltung auf dem Gemeindegebiet von Meckenbeuren oder von überregionaler Bedeutung, Plakate (maximal an fünf Standorten) anbringen will, muss seit April beim Ordnungsamt einen "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis" stellen. Wird der Antrag genehmigt, gibt es für jede bedruckte Ankündigungsseite einen offiziellen, roten Aufkleber mit Siegel der Gemeinde und Dauer der Genehmigung.
Pro Plakat und Tag (maximal 14 Tage) erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 50 Cent, ortsansässige Vereine zahlen die Hälfte. Zusätzlich zu den Veranstaltungshinweisen sind Plakate von Meckenbeurer Firmen erlaubt, die explizit auf Neueröffnungen hinweisen. Firmenwerbungen und allgemeine Werbungen sind verboten.
Die Werbesatzung gilt für Laternen, Masten und sonstige Standorte für welche die Gemeinde zuständig ist. Anders ist dies auf privaten Grundstücken: "Wir haben keinen Einfluss auf Privatzäune", sagte Schmid. Für Standorte der Gemeinde gilt aber: Wer unerlaubt plakatiert, darf sich nicht wundern, wenn sein Plakat vom Bauhof entfernt wird.
Von den Plakaten zu unterscheiden sind Werbeanlagen. Für sie wird derzeit eine Satzung erarbeitet.