Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Stuttgart) - Am Mittwoch verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg eine neue Landesbauordnung. Demnach ist bei Neubauten ab sofort die Schaffung von zwei Fahrrad-Abstellplätzen pro Wohnung Pflicht. Zugleich entfällt der Zwang für mindestens einen Auto-Abstellplatz. Künftig müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses und die Wohn- und Schlafräume sowie Bad und Küche mit dem Rollstuhl erreichbar sein. Zudem werden die Regelungen für Begrünungen geändert und Anreize für einen ökologischen Baustil geschaffen. Die Kommunen haben nun die Möglichkeit die Kfz-Stellplatzverpflichtung auf Null zu setzen. Damit können Baukosten eingespart werden.