Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Berlin) - Die Bundesregierung hat heute den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen.
"Mit der Ausweitung der Lkw-Maut sichern wir wichtige Einnahmen, um die Straßeninfrastruktur weiter zu modernisieren. Die Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut bringt allein in dieser Wahlperiode rund 875 Millionen Euro zusätzlich. Die Mehreinnahmen investieren wir zweckgebunden in den Straßenbau", so Alexander Dobrindt.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden zwei Schritte des im März 2014 vorgestellten Stufenplans zur Ausweitung und Vertiefung der Nutzerfinanzierung bei Verkehrsinvestitionen umgesetzt: Zum 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet. Zum 1. Oktober 2015 wird die Gewichtsgrenze, ab der Lkw mautpflichtig sind, von bisher 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. In einem dritten Schritt soll die Lkw-Maut ab 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
Die Lkw-Maut wird seit Januar 2005 auf den rund 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und seit August 2012 zusätzlich auf rund 1.200 Kilometern autobahnähnliche Bundesstraßen erhoben. Die Mautpflicht besteht derzeit für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut lagen 2013 bei rund 4,4 Milliarden Euro.
Bereits zum 01.01.2015 wird mit einer neuen, eigenen Maut-Kategorie für Euro VI Fahrzeuge, der Einsatz besonders umweltfreundlicher Lkw gefördert. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen gelten.
"Mit der Ausweitung der Lkw-Maut sichern wir wichtige Einnahmen, um die Straßeninfrastruktur weiter zu modernisieren. Die Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut bringt allein in dieser Wahlperiode rund 875 Millionen Euro zusätzlich. Die Mehreinnahmen investieren wir zweckgebunden in den Straßenbau", so Alexander Dobrindt.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden zwei Schritte des im März 2014 vorgestellten Stufenplans zur Ausweitung und Vertiefung der Nutzerfinanzierung bei Verkehrsinvestitionen umgesetzt: Zum 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet. Zum 1. Oktober 2015 wird die Gewichtsgrenze, ab der Lkw mautpflichtig sind, von bisher 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. In einem dritten Schritt soll die Lkw-Maut ab 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
Die Lkw-Maut wird seit Januar 2005 auf den rund 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und seit August 2012 zusätzlich auf rund 1.200 Kilometern autobahnähnliche Bundesstraßen erhoben. Die Mautpflicht besteht derzeit für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut lagen 2013 bei rund 4,4 Milliarden Euro.
Bereits zum 01.01.2015 wird mit einer neuen, eigenen Maut-Kategorie für Euro VI Fahrzeuge, der Einsatz besonders umweltfreundlicher Lkw gefördert. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen gelten.