Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Berlin) - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat heute in Berlin sein Konzept für eine Pkw-Maut vorgestellt. Ab 2016 wird in Deutschland eine Infrastrukturabgabe erhoben. Diese gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die das öffentliche Straßennetz in Deutschland nutzen.
Die Infrastrukturabgabe gilt für Autobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen. Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen werden über einen Freibetrag in der Kfz-Steuer entlastet, der die Ausgaben für die Infrastrukturabgabe vollständig und unbürokratisch kompensiert. Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z. B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), werden von der Infrastrukturabgabe befreit.
Halter, deren Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen ist, entrichten die Infrastrukturabgabe für ein ganzes Jahr. Die Höhe der Jahresvignette richtet sich nach der Umweltfreundlichkeit, dem Hubraum und dem Zulassungsjahr der Kraftfahrzeuge - entsprechend der Systematik im Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen können zwischen einer Vignette für zehn Tage (10 Euro), zwei Monate (20 Euro) oder ein Jahr (Höhe abhängig von den Eigenschaften des Fahrzeugs) wählen und sie über das Internet erwerben. Zusätzlich ist der Erwerb an Tankstellen möglich.
Dobrindt sagte: "Mit der Infrastrukturabgabe wollen wir die Nutzer stärker an der Finanzierung unserer Straßen beteiligen. Die Einnahmen durch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge belaufen sich in einer Wahlperiode auf 2,5 Milliarden Euro. Diese Mittel werden wir zusätzlich und direkt in unsere Straßen investieren. Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen werden nicht mehr Geld bezahlen als heute."
Die Infrastrukturabgabe gilt für Autobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen. Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen werden über einen Freibetrag in der Kfz-Steuer entlastet, der die Ausgaben für die Infrastrukturabgabe vollständig und unbürokratisch kompensiert. Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z. B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), werden von der Infrastrukturabgabe befreit.
Halter, deren Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen ist, entrichten die Infrastrukturabgabe für ein ganzes Jahr. Die Höhe der Jahresvignette richtet sich nach der Umweltfreundlichkeit, dem Hubraum und dem Zulassungsjahr der Kraftfahrzeuge - entsprechend der Systematik im Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen können zwischen einer Vignette für zehn Tage (10 Euro), zwei Monate (20 Euro) oder ein Jahr (Höhe abhängig von den Eigenschaften des Fahrzeugs) wählen und sie über das Internet erwerben. Zusätzlich ist der Erwerb an Tankstellen möglich.
Dobrindt sagte: "Mit der Infrastrukturabgabe wollen wir die Nutzer stärker an der Finanzierung unserer Straßen beteiligen. Die Einnahmen durch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge belaufen sich in einer Wahlperiode auf 2,5 Milliarden Euro. Diese Mittel werden wir zusätzlich und direkt in unsere Straßen investieren. Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen werden nicht mehr Geld bezahlen als heute."