Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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08.03.2014 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 4424
401
Franz Fischer
401
Polizei warnt vor Wildwechsel
Laupheim
09.03.2014
1 Fahrzeuge
09.03.2014
1 Fahrzeuge
(Ulm / Laupheim) - Zahlreiche Tiere haben in den vergangenen Tagen auf den Straßen in der Region den Tod gefunden. Das Polizeipräsidium Ulm warnt vor Wildwechsel.
Nicht weiterfahren konnte unter anderem ein Autofahrer am Sonntagabend bei Laupheim, nachdem er auf der B 30 ein Reh erfasste. Der Honda wurde so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, also den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und im Stadtkreis Ulm, registriert die Polizei zurzeit im Schnitt täglich vier Unfälle mit Wildtieren. 256 Wildunfälle waren es bereits im Januar und Februar.
Im Frühjahr und im Herbst sind die Straßen für Wild und Autofahrer am gefährlichsten. Bei Zusammenstößen mit zentnerschwerem Rehwild entstehen meist hohe Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Die Schilder werden vor allem dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.
Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann in Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf.
Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also, Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
(Aus dem Bericht des Polizeipräsidium Ulm)
Nicht weiterfahren konnte unter anderem ein Autofahrer am Sonntagabend bei Laupheim, nachdem er auf der B 30 ein Reh erfasste. Der Honda wurde so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, also den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und im Stadtkreis Ulm, registriert die Polizei zurzeit im Schnitt täglich vier Unfälle mit Wildtieren. 256 Wildunfälle waren es bereits im Januar und Februar.
Im Frühjahr und im Herbst sind die Straßen für Wild und Autofahrer am gefährlichsten. Bei Zusammenstößen mit zentnerschwerem Rehwild entstehen meist hohe Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Die Schilder werden vor allem dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.
Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann in Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf.
Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also, Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
(Aus dem Bericht des Polizeipräsidium Ulm)