28.02.2014 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4418
468

Kreistag erörtert Umgebungslärmrichtlinie

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(Bodenseekreis) - Von rechtlicher Seite ist der Kreistag nicht zuständig, trotzdem sind in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik zu den Lärmaktionsplanungen Fragen gestellt worden. In der Sitzung am Mittwoch erläuterte Norbert Schültke vom Dezernat Umwelt und Technik die Richtlinie vom Europäischen Parlament.

Die EG-Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm wurde in Deutschland 2005 als Gesetz umgesetzt. Ziel ist eine fortlaufende Beobachtung der Lärmentwicklung sowie entsprechende Maßnahmen zur Minderung. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat die Belastung durch Umgebungslärm landesweit ermitteln und auf Lärmkarten darstellen. Auf Grundlage dieser Lärmkarten sollen die Gemeinden Lärmaktionspläne erstellen, falls erforderlich. In fünf Jahresabschnitten muss die LUBW dem Bundesumweltministerium Bericht erstatten, das die Daten der EU-Komission vorlegt. Die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sind verstrichen. Bis zum 30. Juni 2012 sollten die Lärmkarten erstellt sein und bis zum 18. Juli 2013 die Aktionspläne.

Das Land brauchte für die Lärmkarten wesentlich länger. "Es sind umfangreiche Berechnungen nötig, die dann für jede einzelne Örtlichkeit grafisch aufbereitet werden müssen", so Norbert Schültke. Dies sei ein enormer Aufwand. Mittlerweile sind landesweit Lärmkarten vorhanden.

Das Verfahren für die Gemeinden ist ebenfalls komplex. Es sieht Anhörungen und Beratungen mit einer Reihe von Beteiligten vor. Die Gemeinden müssen nach Vorgabe des Landes Lärmaktionspläne für bewohnte Ortsteile nur dann erstellen, wenn die Schallpegel in 24 Stunden 65 Dezibel und nachts 55 Dezibel überschreiten. Außerdem müssen Schwerpunkte mit einer erblichen Anzahl an Betroffenen vorliegen. Bei einer Überschreitung von 70, beziehungsweise 60 Dezibel, müssen die Gemeinden Maßnahmen zur Lärmminderung einleiten.

Im Bodenseekreis sind Gemeinden, die an Bundesstraßen und viel befahrenen Landesstraßen liegen, betroffen. Somit auch alle Gemeinden an der B 30, B 31, B 33 und B 467. Keine Planungen gibt es beispielsweise in Heiligenberg oder im Deggenhausertal.

Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Lärmminderung an, wurde erläutert. Dazu zählen ein Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs oder Umgehungsstraßen. Andere Schritte wären Geschwindigkeitsreduzierungen, Schutzwände oder Flüsterasphalt. Hagnau, Fischbach und Friedrichshafen haben wegen der starken Schallbelastung bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt.

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