Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Ulm) - Im Prozess um die Massenkarambolage in der Neujahrsnacht 2013 auf der B 30 hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.
Im dichten Nebel waren an Neujahr 2013 kurz nach 1 Uhr auf der B 30 bei Gögglingen drei Menschen ums Leben gekommen. Ein 46-jähriger Mann aus dem Kreis Neu-Ulm war am 5. November vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er war in der Unglücksnacht mit seinem Audi Q7 mit einer Geschwindigkeit von etwa 170 Stundenkilometern bei dichtem Nebel in eine Unfallstelle gefahren. Ein 80-jähriges Ehepaar und ein 20-jähriger Autofahrer wurden getötet. Dem tödlichen Zusammenstoß waren mehrere Unfälle auf der B 30 vorangegangen. Insgesamt wurden bei der damaligen Massenkarambolage mit zwölf beteiligten Fahrzeugen 13 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt.
Dem Audifahrer war damals ein 31-jähriger Mercedesfahrer aus Ulm im Abstand von etwa 50 Metern mit hoher Geschwindigkeit gefolgt. Er prallte gegen den Audi Q7. Die Frau des 46-jährigen erlitt ein Schleudertrauma. Die Kinder auf dem Rücksitz blieben unverletzt. Die Frau des Mercedesfahrers verletzte sich am Sprunggelenk. Beide Angeklagte waren von Silvesterfeiern gekommen. Der 31-jährige war in erster Instanz freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung erreichen und ging deshalb in Berufung. Sie hielt die hohe Geschwindigkeit der Angeklagten bei Dunkelheit und Nebel für rücksichtslos. Auch wenn damals an dieser Stelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung galt.
Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung wäre allerdings gewesen, dass die Angeklagten damals Warnhinweise auf den Nebel gehabt hätten und trotzdem so schnell fuhren. Dies hätte das Gericht als "rücksichtslos" im Sinne des Strafgesetzbuchs interpretieren können. Der erste Tag der Berufungsverhandlung ergab jedoch ein anderes Bild. Fast alle Zeugen sagten, dass damals eine Nebelwand plötzlich und wie aus dem Nichts aufgetaucht sei. Einige schilderten, dass sie so etwas noch nie erlebt hätten. "Deshalb gab es für uns nach dem ersten Verhandlungstag nur eine Konsequenz", sagte Oberstaatsanwalt Rainer Feil und nahm die Berufung zurück. Der Hauptverhandlungstermin am morgigen Mittwoch erübrigt sich und wurde abgesagt.
Im dichten Nebel waren an Neujahr 2013 kurz nach 1 Uhr auf der B 30 bei Gögglingen drei Menschen ums Leben gekommen. Ein 46-jähriger Mann aus dem Kreis Neu-Ulm war am 5. November vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er war in der Unglücksnacht mit seinem Audi Q7 mit einer Geschwindigkeit von etwa 170 Stundenkilometern bei dichtem Nebel in eine Unfallstelle gefahren. Ein 80-jähriges Ehepaar und ein 20-jähriger Autofahrer wurden getötet. Dem tödlichen Zusammenstoß waren mehrere Unfälle auf der B 30 vorangegangen. Insgesamt wurden bei der damaligen Massenkarambolage mit zwölf beteiligten Fahrzeugen 13 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt.
Dem Audifahrer war damals ein 31-jähriger Mercedesfahrer aus Ulm im Abstand von etwa 50 Metern mit hoher Geschwindigkeit gefolgt. Er prallte gegen den Audi Q7. Die Frau des 46-jährigen erlitt ein Schleudertrauma. Die Kinder auf dem Rücksitz blieben unverletzt. Die Frau des Mercedesfahrers verletzte sich am Sprunggelenk. Beide Angeklagte waren von Silvesterfeiern gekommen. Der 31-jährige war in erster Instanz freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung erreichen und ging deshalb in Berufung. Sie hielt die hohe Geschwindigkeit der Angeklagten bei Dunkelheit und Nebel für rücksichtslos. Auch wenn damals an dieser Stelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung galt.
Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung wäre allerdings gewesen, dass die Angeklagten damals Warnhinweise auf den Nebel gehabt hätten und trotzdem so schnell fuhren. Dies hätte das Gericht als "rücksichtslos" im Sinne des Strafgesetzbuchs interpretieren können. Der erste Tag der Berufungsverhandlung ergab jedoch ein anderes Bild. Fast alle Zeugen sagten, dass damals eine Nebelwand plötzlich und wie aus dem Nichts aufgetaucht sei. Einige schilderten, dass sie so etwas noch nie erlebt hätten. "Deshalb gab es für uns nach dem ersten Verhandlungstag nur eine Konsequenz", sagte Oberstaatsanwalt Rainer Feil und nahm die Berufung zurück. Der Hauptverhandlungstermin am morgigen Mittwoch erübrigt sich und wurde abgesagt.