Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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09.02.2014 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 4392
388
Franz Fischer
388
Fußgänger bringt Radlerin zu Fall
Friedrichshafen
10.02.2014
1 Verunglückte
1 Leichtverletzte
1 Fahrzeuge
10.02.2014
1 Verunglückte
1 Leichtverletzte
1 Fahrzeuge
(Friedrichshafen) - In ein Krankenhaus musste am Montag eine Fahrradfahrerin gebracht werden, nach dem ein Fußgänger sie auf dem Radweg an der Paulinenstraße streifte.
Ein 46 Jahre alter Fußgänger war am Montagvormittag, gegen 10.45 Uhr, auf dem getrennten Fuß- und Radweg neben der Paulinenstraße (B 30) in Richtung Stadtmitte unterwegs. Hierbei lief der Mann nicht ordnungsgemäß auf dem Fußweg, sondern entlang der weißen Trennlinie die den Radweg und den Fußweg trennt. Eine 57 Jahre alte Fahrradfahrerin näherte sich von hinten dem Fußgänger und klingelte. Beim Vorbeifahren trat der Fußgänger plötzlich auf den Radweg, worauf sich beide Verkehrsteilnehmer berührten. Die Radfahrerin stürzte und prallte mit dem Oberkörper gegen einen Stromverteilerkasten. Verständigte Rettungsdienstkräfte brachten sie zur Behandlung in ein Krankenhaus. Der Fußgänger gab an, leichte Schmerzen am linken Bein zu verspüren. Eine ärztliche Behandlung war jedoch nicht erforderlich.
(Aus dem Bericht des Polizeipräsidium Konstanz)
Ein 46 Jahre alter Fußgänger war am Montagvormittag, gegen 10.45 Uhr, auf dem getrennten Fuß- und Radweg neben der Paulinenstraße (B 30) in Richtung Stadtmitte unterwegs. Hierbei lief der Mann nicht ordnungsgemäß auf dem Fußweg, sondern entlang der weißen Trennlinie die den Radweg und den Fußweg trennt. Eine 57 Jahre alte Fahrradfahrerin näherte sich von hinten dem Fußgänger und klingelte. Beim Vorbeifahren trat der Fußgänger plötzlich auf den Radweg, worauf sich beide Verkehrsteilnehmer berührten. Die Radfahrerin stürzte und prallte mit dem Oberkörper gegen einen Stromverteilerkasten. Verständigte Rettungsdienstkräfte brachten sie zur Behandlung in ein Krankenhaus. Der Fußgänger gab an, leichte Schmerzen am linken Bein zu verspüren. Eine ärztliche Behandlung war jedoch nicht erforderlich.
(Aus dem Bericht des Polizeipräsidium Konstanz)