Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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26.12.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 4355
419
Franz Fischer
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Land stellt Lärmsanierungsprogramm für Bundes- und Landesstraßen vor
(Stuttgart) - Die Landesregierung will in den kommenden drei Jahren mit einem Lärmsanierungsprogramm den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitsschädlichem Straßenverkehrslärm spürbar verbessern. Die baden-württembergische Lärmschutzbeauftragte, Verkehrsstaatssekretärin Dr. Gisela Splett, sagte am Freitag: "Die Straßenbauverwaltung nutzt die Ergebnisse der landesweiten Lärmkartierung, um an den festgestellten Lärmschwerpunkten an Landes- und Bundesstraßen die Menschen von Verkehrslärm wirksam zu entlasten."
Im Jahr 2012 wurde die zweite Stufe der Lärmkartierung in Baden-Württemberg bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg abgeschlossen. Dabei wurde insbesondere die Lärmbelastung durch den Verkehr an stark befahrenen Bundesfern- und Landesstraßen erfasst. Die Straßenbauverwaltung hat nun ein Konzept entwickelt, bei dem das Kartierungsergebnis genutzt wird, um Lärmschwerpunkte zu identifizieren und Lärmsanierungsmaßnahmen gezielt umzusetzen.
Vorgesehen sind im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms insbesondere der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen (aktiver Lärmschutz) oder Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern (passiver Lärmschutz). Ein besonderes Augenmerk liegt bei notwendigen Maßnahmen zum Straßenerhalt auch auf der Verwendung von lärmmindernden Asphaltdeckschichten, die Lärm bereits an der Quelle reduzieren.
Die Regierungspräsidien wurden deshalb bereits im Frühjahr 2013 gebeten, bei anstehenden Belagssanierungen systematisch zu prüfen, ob das Lärmkartierungsergebnis in diesen Bereichen eine erhöhte Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner ausweist. Ist dies der Fall, sind zusätzlich Berechnungen zur Überprüfung von Überschreitungen der Schwellenwerte für Lärmsanierungsmaßnahmen und gegebenenfalls die Verwendung lärmmindernden Asphalts erforderlich. Die maßgeblichen Schwellenwerte betragen für Wohngebiete 67 dB(A) tagsüber bzw. 57 dB(A) in der Nacht.
Unabhängig von anstehenden Belagsarbeiten wurden 2013 sämtliche in der Baulast von Bund und Land liegenden Straßenabschnitte in ganz Baden-Württemberg überprüft, die in der Lärmkartierung als hochbelastete Strecken ausgewiesen wurden. Dabei wurden 130 Einzelabschnitte im Zuge von Bundesfernstraßen und 50 Einzelabschnitte im Zuge von Landesstraßen identifiziert. Die hiervon noch nicht lärmsanierten Abschnitte wurden als Anlage 1 unter http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/Laermschutzprogramm_2014_2016.pdf veröffentlicht. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes 2014-2016 sollen diese Lärmschwerpunkte nun näher untersucht werden.
Gleichzeitig werden Maßnahmen an bereits rechnerisch nachgewiesenen Lärmschwerpunkten im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes 2014-2016 gezielt vorangetrieben. Die zu bearbeitenden einzelnen Maßnahmen wurden als Anlage 2 unter http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/Laermschutzprogramm_2014_2016.pdf veröffentlicht. Das Investitionsvolumen hierfür beträgt insgesamt rund 23 Mio. Euro. Aufgrund der häufig aufwändigen Planungs- und Baurechtsverfahren wird es im Rahmen des Drei-Jahres-Programmes voraussichtlich nicht möglich sein, alle Maßnahmen baulich zu realisieren, jedoch sollen mindestens die planerischen Voraussetzungen dafür bis 2016 geschaffen werden.
Im Jahr 2012 wurde die zweite Stufe der Lärmkartierung in Baden-Württemberg bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg abgeschlossen. Dabei wurde insbesondere die Lärmbelastung durch den Verkehr an stark befahrenen Bundesfern- und Landesstraßen erfasst. Die Straßenbauverwaltung hat nun ein Konzept entwickelt, bei dem das Kartierungsergebnis genutzt wird, um Lärmschwerpunkte zu identifizieren und Lärmsanierungsmaßnahmen gezielt umzusetzen.
Vorgesehen sind im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms insbesondere der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen (aktiver Lärmschutz) oder Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern (passiver Lärmschutz). Ein besonderes Augenmerk liegt bei notwendigen Maßnahmen zum Straßenerhalt auch auf der Verwendung von lärmmindernden Asphaltdeckschichten, die Lärm bereits an der Quelle reduzieren.
Die Regierungspräsidien wurden deshalb bereits im Frühjahr 2013 gebeten, bei anstehenden Belagssanierungen systematisch zu prüfen, ob das Lärmkartierungsergebnis in diesen Bereichen eine erhöhte Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner ausweist. Ist dies der Fall, sind zusätzlich Berechnungen zur Überprüfung von Überschreitungen der Schwellenwerte für Lärmsanierungsmaßnahmen und gegebenenfalls die Verwendung lärmmindernden Asphalts erforderlich. Die maßgeblichen Schwellenwerte betragen für Wohngebiete 67 dB(A) tagsüber bzw. 57 dB(A) in der Nacht.
Unabhängig von anstehenden Belagsarbeiten wurden 2013 sämtliche in der Baulast von Bund und Land liegenden Straßenabschnitte in ganz Baden-Württemberg überprüft, die in der Lärmkartierung als hochbelastete Strecken ausgewiesen wurden. Dabei wurden 130 Einzelabschnitte im Zuge von Bundesfernstraßen und 50 Einzelabschnitte im Zuge von Landesstraßen identifiziert. Die hiervon noch nicht lärmsanierten Abschnitte wurden als Anlage 1 unter http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/Laermschutzprogramm_2014_2016.pdf veröffentlicht. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes 2014-2016 sollen diese Lärmschwerpunkte nun näher untersucht werden.
Gleichzeitig werden Maßnahmen an bereits rechnerisch nachgewiesenen Lärmschwerpunkten im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes 2014-2016 gezielt vorangetrieben. Die zu bearbeitenden einzelnen Maßnahmen wurden als Anlage 2 unter http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/Laermschutzprogramm_2014_2016.pdf veröffentlicht. Das Investitionsvolumen hierfür beträgt insgesamt rund 23 Mio. Euro. Aufgrund der häufig aufwändigen Planungs- und Baurechtsverfahren wird es im Rahmen des Drei-Jahres-Programmes voraussichtlich nicht möglich sein, alle Maßnahmen baulich zu realisieren, jedoch sollen mindestens die planerischen Voraussetzungen dafür bis 2016 geschaffen werden.