Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Ulm / Gögglingen) - Im Prozess um den tödlichen Unfall in der Neujahrsnacht auf der B 30 ist am Dienstag das Urteil gefallen. Es gab eine Verurteilung und einen Freispruch.
Bei dem Unfall waren in der Neujahrsnacht bei Gögglingen - kurz vor Ulm - zwölf Autos ineinander gefahren. Dabei starben ein 80-jähriges Ehepaar sowie ein 20-jähriger Mann. Der 46-jährige Hauptangeklagte wurde nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Ulmer Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Im Prozess sagten Zeugen aus, dass es an der Unfallstelle auf der B 30 eine fast undurchdringliche Nebelwand gegeben habe. Dem Verurteilten und einem weiteren Angeklagten wurde vorgeworfen bei schlechter Sicht zu schnell gefahren zu sein. Sie seien mit 170 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen und hätten nicht rechtzeitig bremsen können, als die Nebelwand plötzlich auftauchte.
Das allein der 46-jährige Hauptangeklagte zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, begründete das Gericht damit, dass der Mann als erster in die Unfallstelle raste und ihm der Tod der drei Menschen zuzuschreiben sei.
Der 31-jährige Mitangeklagte wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteil an Rechtsmittel einzulegen.
Bei dem Unfall waren in der Neujahrsnacht bei Gögglingen - kurz vor Ulm - zwölf Autos ineinander gefahren. Dabei starben ein 80-jähriges Ehepaar sowie ein 20-jähriger Mann. Der 46-jährige Hauptangeklagte wurde nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Ulmer Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Im Prozess sagten Zeugen aus, dass es an der Unfallstelle auf der B 30 eine fast undurchdringliche Nebelwand gegeben habe. Dem Verurteilten und einem weiteren Angeklagten wurde vorgeworfen bei schlechter Sicht zu schnell gefahren zu sein. Sie seien mit 170 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen und hätten nicht rechtzeitig bremsen können, als die Nebelwand plötzlich auftauchte.
Das allein der 46-jährige Hauptangeklagte zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, begründete das Gericht damit, dass der Mann als erster in die Unfallstelle raste und ihm der Tod der drei Menschen zuzuschreiben sei.
Der 31-jährige Mitangeklagte wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteil an Rechtsmittel einzulegen.