09.10.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4270
507

Hermann stellt Beschluss der Sonderverkehrsministerkonferenz vor

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(Berlin / Stuttgart) - Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, warb am Donnerstag vor dem Landtag für einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur.

Als Ergebnis von zwei Experten-Kommissionen haben sich Anfang Oktober die Verkehrsminister der Länder darauf verständigt, künftig der Sanierung von Straßen-, Schienen- und Wasserwegen Vorrang vor deren Aus- und Neubau zu geben. "In Baden-Württemberg haben wir diese Umstellung schon vollzogen, andere Länder und der Bund ziehen jetzt nach", so Hermann.

Nach dem Beschluss einer Sonderverkehrsministerkonferenz soll Infrastruktur zukünftig aufgrund von Netzzustands- und Leistungsberichten bedarfsgerecht und nicht nach Quoten und Haushaltsjahren finanziert werden. Als ersten dringlichen Handlungsschritt schlagen die Verkehrsminister eine überjährige und zugriffssichere Bindung zusätzlicher Mittel aus dem Haushalt und aus Nutzerfinanzierung vor. Dies soll zu einer effizienten, transparenten und wirtschaftlichen Realisierung von Projekten führen. Minister Hermann forderte die künftige Bundesregierung auf, das klare Votum der Länder für ein nachhaltiges Finanzierungsmodell zu unterstützen und umzusetzen.

Nach Einschätzung von Experten sind jährlich mindestens 7,2 Mrd. Euro zusätzlich notwendig, um die Verkehrsnetze dauerhaft in einen guten Zustand zu versetzen bzw. zu erhalten. Zum Abbau des Sanierungsstaus schlagen die Verkehrsminister vor, aus zusätzlichen Haushaltsmitteln des Bundes ein Sondervermögen "nachholende Sanierung" zu bilden. Damit sollen unter anderem aufwändige Sanierungen von Ingenieursbauwerken wie Brücken oder Schleusen finanziert werden. Darüber hinaus sollen über eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundes- und Landesstraßen sowie auf Lkw mit einem Gesamtgewicht unter 12t in Form eines zeitlich gestreckten Stufenkonzeptes weitere 2,3 Mrd. Euro pro Jahr eingenommen werden. Diese Mittel sollen dem Bund und den Ländern für Sanierungsmaßnahmen an allen Verkehrsträgern zur Verfügung stehen.

(Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)

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