Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Stuttgart) - Die von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzte Kommission "Nachhaltige Infrastrukturfinanzierung" hat ihren Abschlussbericht vorgelegt.
"Vorrang bei der Mittelvergabe haben Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neubau", sagt Landesverkehrsminister Winfried Hermann, welcher der Kommission angehört.
Nach Vorschlag der Kommission sollen Straßen, Schienen und Wasserwege zukünftig aufgrund von Netzzustands- und Leistungsberichten bedarfsgerecht und nicht nach Quoten und Haushaltsjahren finanziert werden. Als ersten dringlichen Handlungsschritt schlägt die Kommission eine überjährige und zugriffssichere Bindung zusätzlicher Mittel aus dem Haushalt und aus Nutzerfinanzierung vor. Dies soll zu einer effizienten, transparenten und wirtschaftlichen Realisierung von Projekten führen.
Zum Abbau des Sanierungsstaus schlägt die Kommission aus zusätzlichen Haushaltsmitteln des Bundes ein Sondervermögen "nachholende Sanierung" vor: 38,5 Mrd. Euro über 15 Jahre. Dies sind pro Jahr 2,7 Mrd. Euro. Damit sollen unter anderem ebenfalls aufwändige Sanierungen von Ingenieursbauwerken wie Brücken oder Schleusen finanziert werden. Darüber hinaus sollen über eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundes- und Landesstraßen sowie auf Lkw mit einem Gesamtgewicht unter 12 Tonnen in Form eines zeitlich gestreckten Stufenkonzeptes weitere 2,3 Mrd. Euro pro Jahr eingenommen werden. Diese Mittel sollen dem Bund und den Ländern für Sanierungsmaßnahmen an allen Verkehrsträgern zur Verfügung stehen.
Spätestens bis zum Ende der Dekade muss aus Sicht der Kommission das jährliche Defizit von insgesamt 7,2 Mrd. Euro durch weitere Mittel aus der Nutzerfinanzierung ausgeglichen werden. Hierzu hat die Kommission allerdings keinen konkreten Vorschlag gemacht.
Am Mittwoch treffen sich die Länderverkehrsminister zu einer Verkehrsministerkonferenz, die über den Bericht beraten und möglicherweise einen Beschluss fassen wird.
(Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)
"Vorrang bei der Mittelvergabe haben Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neubau", sagt Landesverkehrsminister Winfried Hermann, welcher der Kommission angehört.
Nach Vorschlag der Kommission sollen Straßen, Schienen und Wasserwege zukünftig aufgrund von Netzzustands- und Leistungsberichten bedarfsgerecht und nicht nach Quoten und Haushaltsjahren finanziert werden. Als ersten dringlichen Handlungsschritt schlägt die Kommission eine überjährige und zugriffssichere Bindung zusätzlicher Mittel aus dem Haushalt und aus Nutzerfinanzierung vor. Dies soll zu einer effizienten, transparenten und wirtschaftlichen Realisierung von Projekten führen.
Zum Abbau des Sanierungsstaus schlägt die Kommission aus zusätzlichen Haushaltsmitteln des Bundes ein Sondervermögen "nachholende Sanierung" vor: 38,5 Mrd. Euro über 15 Jahre. Dies sind pro Jahr 2,7 Mrd. Euro. Damit sollen unter anderem ebenfalls aufwändige Sanierungen von Ingenieursbauwerken wie Brücken oder Schleusen finanziert werden. Darüber hinaus sollen über eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundes- und Landesstraßen sowie auf Lkw mit einem Gesamtgewicht unter 12 Tonnen in Form eines zeitlich gestreckten Stufenkonzeptes weitere 2,3 Mrd. Euro pro Jahr eingenommen werden. Diese Mittel sollen dem Bund und den Ländern für Sanierungsmaßnahmen an allen Verkehrsträgern zur Verfügung stehen.
Spätestens bis zum Ende der Dekade muss aus Sicht der Kommission das jährliche Defizit von insgesamt 7,2 Mrd. Euro durch weitere Mittel aus der Nutzerfinanzierung ausgeglichen werden. Hierzu hat die Kommission allerdings keinen konkreten Vorschlag gemacht.
Am Mittwoch treffen sich die Länderverkehrsminister zu einer Verkehrsministerkonferenz, die über den Bericht beraten und möglicherweise einen Beschluss fassen wird.
(Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)