Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
https://www.b30oberschwaben.de/
(Erbach / Donaurieden / Dellmensingen) - Die Klagen der Querspangen-Gegner aus Dellmensingen und Donaurieden wurden abgelehnt. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim verhandelte am 6. Mai knapp acht Stunden lang in der Erbacher Erlenbachhalle über die Klagen gegen die Planfeststellung der Querspange. Mit einem schriftliche Urteil in der Sache Querspange zwischen den Bundesstraßen 311 und 30 werden die Klagen abgewiesen. Dies hatte sich bereits nach einer Vorabmitteilung des VGH Ende Mai abgezeichnet.
Eine Revision, also eine erneute Überprüfung, lässt das Gericht nicht zu. "Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden", heißt es im Urteil. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Zuständig für das Beschwerdeverfahren wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Ob es so weit kommen wird, wissen die Kläger aus Dellmensingen und Donaurieden noch nicht. Erst einmal müssten sie sich gründlich mit dem schriftlichen Urteil befassen, das bei dem Anwalt der Kläger, Andreas Staudacher aus Laupheim, eingegangen ist. Wie es weitergeht, konnte auch Tobias Schwetlik, Vorsitzender der BI für ein lebenswertes Donaurieden, noch nicht sagen. Die BI hatte gemeinsam mit 45 Donauriedern gegen die Planfeststellung der Querspange geklagt, vertreten von Rechtsanwalt Othmar Hagen aus Ulm. Sobald er das Urteil studiert habe, könne er mehr sagen.
Die Kläger hatten behauptet, das Verkehrsgutachten sei fehlerhaft, ebenso das Lärmgutachten, zudem käme es zu einer starken Zunahme des Verkehrslärms, auch zu Nachteilen für den Artenschutz und Wasserhaushalt, das Landschaftsbild werde gestört, es komme zu einer erhöhten Überschwemmungsgefahr und die Landwirtschaft werde beeinträchtigt. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte am 12. Dezember 2011 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die Behörde musste als Beklagte bei der Verhandlung am 6. Mai in der Erbacher Erlenbachhalle Position beziehen. Die Argumente der Dellmensinger und Donaurieder überzeugten die Richter nicht: "Die Klagen werden abgewiesen", steht im Urteil.
Ob und wann die über 31 Millionen Euro teure Straße gebaut wird, ist offen. Das Verkehrsministerium in Stuttgart zählt die Querspange nicht zu den wichtigsten Straßenbauvorhaben der nächsten drei Jahre. In der dazu erstellten Vorrangliste von 20 baureifen Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg steht die Querspange bei Erbach auf dem vorletzten, 19. Platz.
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim verhandelte am 6. Mai knapp acht Stunden lang in der Erbacher Erlenbachhalle über die Klagen gegen die Planfeststellung der Querspange. Mit einem schriftliche Urteil in der Sache Querspange zwischen den Bundesstraßen 311 und 30 werden die Klagen abgewiesen. Dies hatte sich bereits nach einer Vorabmitteilung des VGH Ende Mai abgezeichnet.
Eine Revision, also eine erneute Überprüfung, lässt das Gericht nicht zu. "Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden", heißt es im Urteil. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Zuständig für das Beschwerdeverfahren wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Ob es so weit kommen wird, wissen die Kläger aus Dellmensingen und Donaurieden noch nicht. Erst einmal müssten sie sich gründlich mit dem schriftlichen Urteil befassen, das bei dem Anwalt der Kläger, Andreas Staudacher aus Laupheim, eingegangen ist. Wie es weitergeht, konnte auch Tobias Schwetlik, Vorsitzender der BI für ein lebenswertes Donaurieden, noch nicht sagen. Die BI hatte gemeinsam mit 45 Donauriedern gegen die Planfeststellung der Querspange geklagt, vertreten von Rechtsanwalt Othmar Hagen aus Ulm. Sobald er das Urteil studiert habe, könne er mehr sagen.
Die Kläger hatten behauptet, das Verkehrsgutachten sei fehlerhaft, ebenso das Lärmgutachten, zudem käme es zu einer starken Zunahme des Verkehrslärms, auch zu Nachteilen für den Artenschutz und Wasserhaushalt, das Landschaftsbild werde gestört, es komme zu einer erhöhten Überschwemmungsgefahr und die Landwirtschaft werde beeinträchtigt. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte am 12. Dezember 2011 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die Behörde musste als Beklagte bei der Verhandlung am 6. Mai in der Erbacher Erlenbachhalle Position beziehen. Die Argumente der Dellmensinger und Donaurieder überzeugten die Richter nicht: "Die Klagen werden abgewiesen", steht im Urteil.
Ob und wann die über 31 Millionen Euro teure Straße gebaut wird, ist offen. Das Verkehrsministerium in Stuttgart zählt die Querspange nicht zu den wichtigsten Straßenbauvorhaben der nächsten drei Jahre. In der dazu erstellten Vorrangliste von 20 baureifen Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg steht die Querspange bei Erbach auf dem vorletzten, 19. Platz.