Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Bad Waldsee) - Der Antrag der CDU für eine Lärmschutzmaßnahme auf dem Frauenberg sorgt für Diskussion. Acht der 30 Bad Waldseer Stadträte leben im Wohngebiet Frauenberg. Der Ortsverband Bad Waldsee von Bündnis 90/Die Grünen sieht einen Interessenkonflikt.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte einem CDU-Antrag in seiner jüngsten Sitzung zu. Demnach sollen die Bewohner aus den älteren Wohngebieten nicht an den Kosten für Lärmschutzmaßnahmen für das neue Baugebiet "Frauenberg VI" beteiligt werden. Vorgesehen ist unter anderem ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand an der B 30.
Am Freitagmittag meldete sich Bernd Zander, Sprecher des Ortsverbandes von Bündnis 90/Die Grünen, in einer Pressemitteilung zu Wort. "Die Anwohner sollen zur Kasse gebeten werden, da sie ja, zwar unterschiedlich stark, von einer Lärmminderung durch die zu errichtende Lärmschutzwand zur B 30 profitieren", schreibt er. Dagegen gebe es bei den Grundstückseigentümern im "Altgebiet" Widerstand. "Sie wollen nicht zahlen. Das ist zunächst nachvollziehbar und legitim", betont Zander.
Nicht nachvollziehbar sei, dass obwohl Stadträte in diesem Altgebiet wohnen - von diesem Vorteil profitierten - und in der Ausschusssitzung mehrheitlich für eine entsprechende Beschlussempfehlung gestimmt haben. Also, mit den Stimmen der dort wohnenden Räte.
"Niemand der anwesenden Räte, noch die Verwaltung hat die Frage der Befangenheit zuvor öffentlich thematisiert, noch problematisiert", so Zander. Das überrasche ihn umso mehr, als CDU-Fraktionschef Haag, Frauenbergbewohner und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart noch nicht einmal auf diese Problematik hingewiesen habe.
Matthias Haag gibt Zander in der Sache im Ansatzpunkt Recht: "Die Frage der Befangenheit muss stets wie auch hier bedacht sein. Nach den uns vorliegenden Informationen hatte die Verwaltung das Problem der eventuellen Befangenheit aber von der ständigen Rechtsberaterin der Stadt prüfen lassen." Vor der Beschlussfassung über den Antrag der CDU habe es keine Mitteilung gegeben, dass Befangenheitsgründe vorliegen. Laut Haag könne es sein, dass der eine oder andere Gemeinderat nun von sich aus am Montag an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Brigitte Göppel, Sprecherin der Stadt Bad Waldsee erklärt: "Man hat sich mit der Angelegenheit befasst und sie geprüft. Es wurde festgestellt, dass keine Befangenheit vorliegt."
Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte einem CDU-Antrag in seiner jüngsten Sitzung zu. Demnach sollen die Bewohner aus den älteren Wohngebieten nicht an den Kosten für Lärmschutzmaßnahmen für das neue Baugebiet "Frauenberg VI" beteiligt werden. Vorgesehen ist unter anderem ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand an der B 30.
Am Freitagmittag meldete sich Bernd Zander, Sprecher des Ortsverbandes von Bündnis 90/Die Grünen, in einer Pressemitteilung zu Wort. "Die Anwohner sollen zur Kasse gebeten werden, da sie ja, zwar unterschiedlich stark, von einer Lärmminderung durch die zu errichtende Lärmschutzwand zur B 30 profitieren", schreibt er. Dagegen gebe es bei den Grundstückseigentümern im "Altgebiet" Widerstand. "Sie wollen nicht zahlen. Das ist zunächst nachvollziehbar und legitim", betont Zander.
Nicht nachvollziehbar sei, dass obwohl Stadträte in diesem Altgebiet wohnen - von diesem Vorteil profitierten - und in der Ausschusssitzung mehrheitlich für eine entsprechende Beschlussempfehlung gestimmt haben. Also, mit den Stimmen der dort wohnenden Räte.
"Niemand der anwesenden Räte, noch die Verwaltung hat die Frage der Befangenheit zuvor öffentlich thematisiert, noch problematisiert", so Zander. Das überrasche ihn umso mehr, als CDU-Fraktionschef Haag, Frauenbergbewohner und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart noch nicht einmal auf diese Problematik hingewiesen habe.
Matthias Haag gibt Zander in der Sache im Ansatzpunkt Recht: "Die Frage der Befangenheit muss stets wie auch hier bedacht sein. Nach den uns vorliegenden Informationen hatte die Verwaltung das Problem der eventuellen Befangenheit aber von der ständigen Rechtsberaterin der Stadt prüfen lassen." Vor der Beschlussfassung über den Antrag der CDU habe es keine Mitteilung gegeben, dass Befangenheitsgründe vorliegen. Laut Haag könne es sein, dass der eine oder andere Gemeinderat nun von sich aus am Montag an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Brigitte Göppel, Sprecherin der Stadt Bad Waldsee erklärt: "Man hat sich mit der Angelegenheit befasst und sie geprüft. Es wurde festgestellt, dass keine Befangenheit vorliegt."