Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Gögglingen / Ulm) - Drei Tote und 13 Verletzte hat der Unfall an Neujahr auf der B 30 bei Gögglingen gefordert. Das Ermittlungsverfahren gegen den Hauptbeschuldigten steht nun vor dem Abschluss.
Alsbald heißt es bei der Staatsanwaltschaft in Ulm, könnten die zwei Hauptverfahren nach dem schweren Unfall in der Neujahrsnacht auf der B 30 abgeschlossen werden. Wie berichtet, waren am 1. Januar kurz nach 1 Uhr nachts bei Gögglingen insgesamt zwölf Autos ineinandergekracht. Bei dem schweren Unfall in einer Nebelbank waren drei Menschen ums Leben gekommen, und 13 teilweise schwer verletzt worden.
Die Unfallstrecke hat sich auf mehr als 300 Meter Länge hingezogen. Entsprechend viele Spuren gab es, deren Auswertung zeitaufwendig ist, um das gesamte Unfallgeschehen in jener Nacht darzustellen. Wie es von der Staatsanwaltschaft heißt, wird das auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bald beendet könnten aber offenbar die zwei von der Staatsanwaltschaft als Hauptverfahren eingestuften Ermittlungen werden. Dem tödlichen Unfall auf der B 30 war eine kleinere Karambolage vorausgegangen. So deutet derzeit alles darauf hin, dass ein Auto infolge des aufgetretenen Nebels auf den vorausfahrenden Wagen aufgefahren war und die Beteiligten ihre Fahrzeug verlassen und um die Autos herum gestanden hatten.
In diese Personengruppe ist ein 45-jähriger Autofahrer hineingefahren und hat alle drei getötet. Gegen diesen Fahrer wird nach jetzigem Stand wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen Anklage erhoben. Er soll mit hoher Geschwindigkeit gefahren sein, wobei hoch in diesem Fall nicht angepasst heißt.
Auch die Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen einen zweiten, 30 Jahre alten Autofahrer können offenbar bald abgeschlossen werden. Er war vor dem tödlichen Unfall mit ebenfalls überhöhter Geschwindigkeit in den bereits beschädigten und abgestellten Wagen des später getöteten Ehepaares gekracht. Verletzt worden ist dabei allerdings niemand.
Weitaus schwieriger ist hingegen die Aufarbeitung des gesamten Unfallgeschehens. Die Polizei hatte gleich am Tag nach dem schweren Unfall eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, um die zahlreichen aufgenommenen Spuren auszuwerten. Noch an den Unfallort war ein Sachverständiger hinzugezogen worden, der den Hergang rekonstruieren soll. Wie lange diese Arbeit noch dauert, lasse sich derzeit nicht realistisch abschätzen. Die Beantwortung der Fragen also, wer wann in welches Fahrzeug gefahren ist, und für welche Verletzungen Verantwortung trägt, werde noch einige Zeit dauern. Dazu wurden zahlreiche Zeugen vernommen, die sich nach Aufrufen in den Medien bei der Polizei gemeldet hatten. Eine öffentliche Gerichtsverhandlung wird kaum vor Herbst stattfinden.
Alsbald heißt es bei der Staatsanwaltschaft in Ulm, könnten die zwei Hauptverfahren nach dem schweren Unfall in der Neujahrsnacht auf der B 30 abgeschlossen werden. Wie berichtet, waren am 1. Januar kurz nach 1 Uhr nachts bei Gögglingen insgesamt zwölf Autos ineinandergekracht. Bei dem schweren Unfall in einer Nebelbank waren drei Menschen ums Leben gekommen, und 13 teilweise schwer verletzt worden.
Die Unfallstrecke hat sich auf mehr als 300 Meter Länge hingezogen. Entsprechend viele Spuren gab es, deren Auswertung zeitaufwendig ist, um das gesamte Unfallgeschehen in jener Nacht darzustellen. Wie es von der Staatsanwaltschaft heißt, wird das auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bald beendet könnten aber offenbar die zwei von der Staatsanwaltschaft als Hauptverfahren eingestuften Ermittlungen werden. Dem tödlichen Unfall auf der B 30 war eine kleinere Karambolage vorausgegangen. So deutet derzeit alles darauf hin, dass ein Auto infolge des aufgetretenen Nebels auf den vorausfahrenden Wagen aufgefahren war und die Beteiligten ihre Fahrzeug verlassen und um die Autos herum gestanden hatten.
In diese Personengruppe ist ein 45-jähriger Autofahrer hineingefahren und hat alle drei getötet. Gegen diesen Fahrer wird nach jetzigem Stand wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen Anklage erhoben. Er soll mit hoher Geschwindigkeit gefahren sein, wobei hoch in diesem Fall nicht angepasst heißt.
Auch die Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen einen zweiten, 30 Jahre alten Autofahrer können offenbar bald abgeschlossen werden. Er war vor dem tödlichen Unfall mit ebenfalls überhöhter Geschwindigkeit in den bereits beschädigten und abgestellten Wagen des später getöteten Ehepaares gekracht. Verletzt worden ist dabei allerdings niemand.
Weitaus schwieriger ist hingegen die Aufarbeitung des gesamten Unfallgeschehens. Die Polizei hatte gleich am Tag nach dem schweren Unfall eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, um die zahlreichen aufgenommenen Spuren auszuwerten. Noch an den Unfallort war ein Sachverständiger hinzugezogen worden, der den Hergang rekonstruieren soll. Wie lange diese Arbeit noch dauert, lasse sich derzeit nicht realistisch abschätzen. Die Beantwortung der Fragen also, wer wann in welches Fahrzeug gefahren ist, und für welche Verletzungen Verantwortung trägt, werde noch einige Zeit dauern. Dazu wurden zahlreiche Zeugen vernommen, die sich nach Aufrufen in den Medien bei der Polizei gemeldet hatten. Eine öffentliche Gerichtsverhandlung wird kaum vor Herbst stattfinden.