Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Meckenbeuren) - Am Montag, dem 13. Mai 2013 informiert das Regierungspräsidium Tübingen ab 19.00 Uhr in der Brochenzeller Humpishalle über den Sachstand zur "B 30 neu Ravensburg-Süd bis Friedrichshafen". Der Blick fällt auf den Stand der Untersuchungen samt Ausblick auf das weitere Vorgehen.
Für eine rechtssichere Planung wurden erneute Untersuchungen zur Linienführung der B 30 in besagtem Abschnitt nötig. Ende der 90er Jahre war eine Linienführung westlich von Meckenbeuren für die B 30 neu festgelegt worden. Diese Entscheidung hat laut Einladungstext des Regierungspräsidiums in erster Linie auf verkehrlichen und siedlungsstrukturellen Aspekten basiert. Aus umweltfachlicher Sicht hätte die Osttrasse Vorrang genossen, eine Empfehlung, die im Zuge der Gesamtabwägung zurückgestellt worden sei.
Doch 2007 veränderte sich die Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung. Mit der Folge: Sofern Belange von Natura 2000 und europäischem Artenschutzrecht betroffen sind, gibt es hohe Anforderungen an die Begründung der Planung und die Alternativenprüfung. Was nun eben dazu führte, zumutbare Alternativen erneut zu prüfen. Deshalb ist auch die Ostumgehung erneut im Variantenvergleich zu finden.
2010 setzten Arbeiten zum Vergleich der Linienvarianten im Westen und Osten ein. Die Untersuchungen sind inzwischen soweit fortgeschritten, dass die Beurteilungsgrundlagen zur Umweltsituation vorliegen. Parallel wurde das Verkehrsgutachten aktualisiert und mögliche Trassenführungen im Osten und Westen optimiert. Die Arbeitsergebnisse zu den Themen Siedlungsstruktur, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft waren Gegenstand einer fortlaufenden Abstimmung in fachspezifisch zusammengesetzten Workshops, sowie mit den betroffenen Gebietskörperschaften, Fachbehörden und Umweltverbänden in einem projektbegleitenden Arbeitskreis.
Ehe nun der Variantenvergleich ansteht, sollen die Arbeitsergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern am Montag, dem 13. Mai 2013 vorgestellt werden.
Für eine rechtssichere Planung wurden erneute Untersuchungen zur Linienführung der B 30 in besagtem Abschnitt nötig. Ende der 90er Jahre war eine Linienführung westlich von Meckenbeuren für die B 30 neu festgelegt worden. Diese Entscheidung hat laut Einladungstext des Regierungspräsidiums in erster Linie auf verkehrlichen und siedlungsstrukturellen Aspekten basiert. Aus umweltfachlicher Sicht hätte die Osttrasse Vorrang genossen, eine Empfehlung, die im Zuge der Gesamtabwägung zurückgestellt worden sei.
Doch 2007 veränderte sich die Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung. Mit der Folge: Sofern Belange von Natura 2000 und europäischem Artenschutzrecht betroffen sind, gibt es hohe Anforderungen an die Begründung der Planung und die Alternativenprüfung. Was nun eben dazu führte, zumutbare Alternativen erneut zu prüfen. Deshalb ist auch die Ostumgehung erneut im Variantenvergleich zu finden.
2010 setzten Arbeiten zum Vergleich der Linienvarianten im Westen und Osten ein. Die Untersuchungen sind inzwischen soweit fortgeschritten, dass die Beurteilungsgrundlagen zur Umweltsituation vorliegen. Parallel wurde das Verkehrsgutachten aktualisiert und mögliche Trassenführungen im Osten und Westen optimiert. Die Arbeitsergebnisse zu den Themen Siedlungsstruktur, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft waren Gegenstand einer fortlaufenden Abstimmung in fachspezifisch zusammengesetzten Workshops, sowie mit den betroffenen Gebietskörperschaften, Fachbehörden und Umweltverbänden in einem projektbegleitenden Arbeitskreis.
Ehe nun der Variantenvergleich ansteht, sollen die Arbeitsergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern am Montag, dem 13. Mai 2013 vorgestellt werden.