
Bundesstrasse 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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18.03.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 3988
429
Franz Fischer
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Baden-Württemberg setzt auf fachliche Kriterien und Achsenkonzept

Als Hauptachsen wurden das Transeuropäische Netz (TEN-Netz) und großräumige Hauptverbindungs- und Hauptverkehrsachsen definiert. In den Maßnahmenpoolentwurf wurden Straßenprojekte aufgenommen, die an einer dieser Hauptachsen liegen. Daneben wurden Einzelmaßnahmen in einem separaten Korb aufgenommen, die nicht an den definierten Hauptachsen liegen, aber folgende Kriterien erfüllen: Eine tägliche Verkehrsmenge (DTV 2010) von mindestens 13.500 Kfz/24h oder einen Lkw-Anteil von mindestens 1.000 Lkw/24h. Gleichzeitig muss durch die Maßnahme eine hohe Verkehrsentlastung erreichbar sein.
Auf Grundlage dieses Konzepts wurden insgesamt 160 Projekte mit einem Finanzierungsbedarf von rund 9,4 Mrd. Euro benannt. Die Umsetzung aller Projekte würde bei einer 15-jährigen Laufzeit des neuen BVWP jährliche Mittelzuweisungen des Bundes von rund 600 Mio. Euro voraussetzen. "Im Sinne einer transparenten und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierten Straßenbaupolitik halten wir eine Priorisierung der Projekte für notwendig", sagte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. "Wir knüpfen hier an die Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen im letzten Jahr an." Kriterien sind die Kosten, der verkehrliche Nutzen und die Wirkungen der Maßnahme auf Mensch und Umwelt. Wegen der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen werden die Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen, die Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen und die Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen jeweils getrennt bewertet. Die für die Priorisierung notwendigen Daten werden derzeit von den Regierungspräsidien erhoben. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, inwieweit Alternativen, beispielsweise Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder der Umbau eines Knotenpunktes, bestehende Verkehrsprobleme lösen können. Die Priorisierung selbst solle bis September 2013 abgeschlossen sein, so dass dem Bund dann eine priorisierte Liste gemeldet werden könne.
"Letztendlich entscheidet jedoch der Bund selbst, inwieweit er unseren Vorschlägen folgt", unterstrich Staatssekretärin Splett.
Neben der zweimonatigen Verbändeanhörung können sich auch die Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden. In vier Regionalkonferenzen wird das Landeskonzept noch einmal im Detail vorgestellt und Raum für Diskussionen gegeben.