Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Berlin) - Ein Gerichtsurteil zur Lkw-Maut könnte große Lücken in den deutschen Staatshaushalt reißen. Münster Richter vermissen eine belastbare Rechtsgrundlage. Wenn es hart kommt, muss Verkehrsminister Ramsauer riesige Beträge an Spediteure zurückerstatten. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Ramsauers Haus hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster 6.000 Erstattungsanträge von Spediteuren eingegangen, wie ein Sprecher dem "Handelsblatt" bestätigte. Zudem seien derzeit 27 Erstattungsklagen anhängig. Die Ansprüche summierten sich nach überschlägigen Hochrechnungen des BAG auf Basis der eingereichten Klageforderungen auf bis zu 1,75 Mrd. Euro.
Das Bundesverkehrsministerium verweist darauf, dass das Verfahren noch laufe. Gegen das Urteil aus Münster habe der Bund Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, und dessen Entscheidung sei abzuwarten, sagte ein Ministeriumssprecher. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts halte das Ministerium für nicht richtig.
Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf Autobahnen erhoben. Die Nutzungsgebühr bringt jährlich rund 4,5 Mrd. Euro ein. Das Oberverwaltungsgericht hatte im Oktober die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, einem Fuhrunternehmer eine 2005 gezahlte Maut von 22,41 Euro zu erstatten. Zur Begründung hieß es, dass eine wirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die Bundesregierung habe in der maßgeblichen Verordnung die Höhe der Maut nicht sachgerecht geregelt, die pro gefahrenen Kilometer zu zahlen ist.
Beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster 6.000 Erstattungsanträge von Spediteuren eingegangen, wie ein Sprecher dem "Handelsblatt" bestätigte. Zudem seien derzeit 27 Erstattungsklagen anhängig. Die Ansprüche summierten sich nach überschlägigen Hochrechnungen des BAG auf Basis der eingereichten Klageforderungen auf bis zu 1,75 Mrd. Euro.
Das Bundesverkehrsministerium verweist darauf, dass das Verfahren noch laufe. Gegen das Urteil aus Münster habe der Bund Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, und dessen Entscheidung sei abzuwarten, sagte ein Ministeriumssprecher. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts halte das Ministerium für nicht richtig.
Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf Autobahnen erhoben. Die Nutzungsgebühr bringt jährlich rund 4,5 Mrd. Euro ein. Das Oberverwaltungsgericht hatte im Oktober die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, einem Fuhrunternehmer eine 2005 gezahlte Maut von 22,41 Euro zu erstatten. Zur Begründung hieß es, dass eine wirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die Bundesregierung habe in der maßgeblichen Verordnung die Höhe der Maut nicht sachgerecht geregelt, die pro gefahrenen Kilometer zu zahlen ist.