06.03.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3971
502

Initiative schreibt an Landesverkehrsausschuss

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(Bad Waldsee) - Die "Initiative B 30" hat in einem Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur eine Unterstützung für die Anmeldung der B 30 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) gefordert.

Zurzeit laufen die Vorarbeiten für den BVWP 2015. Für nachhaltige Verbesserungen an der B 30 ist ein Planungsrecht notwendig. Dazu ist die Aufstufung in den "Vordringlichen Bedarf Plus/Vordringlichen Bedarf" notwendig. Zurzeit besteht ein Planungsverbot.

Für den BVWP 2015 kommen alle Projekte auf den Prüfstand, die nicht bis Ende 2015 im Bau sind. Im ersten Schritt müssen die Landesregierungen dem Bund ihre Projekte melden. Diese Projektanmeldungen erfolgen in diesem Jahr. Falls Baden-Württemberg die B 30 nicht anmeldet, so ist dies wie eine Aberkennung zu bewerten. Verkehrsstaus, Lärm- und Abgasbelastung, Trennwirkung und häufige schwere Unfälle werden dann noch in Jahrzehnten für zukünftige Generationen zum Alltag gehören.

"Die Bundesstraße 30 ist die Nord-Süd-Hauptverkehrsachse des südöstlichen Landesteils von Baden-Württemberg. Sie gehört zu den am stärksten befahrenen Bundesstraßen in Deutschland", schreibt die Initiative. Die Straßenverkehrszählung von 2010 belegt, dass durch Gaisbeuren und Enzisreute der meiste Verkehr von bundesweit allen Orten mit einem Planungsverbot an der Ortsumgehung ("Weiterer Bedarf") fährt. Nur bei bundesweit 17 Orten - allerdings mit Planungsrecht - ist die Verkehrsbelastung höher. "22 700 Kraftfahrzeuge, davon rund 2 000 Lkw quälen sich an Werktagen auf der B 30 durch Gaisbeuren und Enzisreute. Lange Rückstaus sind alltäglich", so die Initiative.

"Ein Großteil des Lkw-Verkehrs eines Landesteils wird besonders ineffizient, gesundheits- und umweltschädlich durch Ortsdurchfahrten abgewickelt. Die dort lebenden Menschen werden mit Lärm, Abgasen, Feinstaub und diversen hochgiftigen Substanzen belastet", so die Initiative.

"Für eine nachhaltige Lösung brauchen Bewohner und alle Verkehrsteilnehmer im ersten Schritt endlich ein Planungsrecht. Dazu ist jetzt die Anmeldung - durch das Land - für den Bundesverkehrswegeplan 2015 notwendig", lautet die eindeutige Forderung.

Mit dem Bundesverkehrswegeplan wird über den Bedarf für ein Projekt, nicht aber über die konkrete Projektplanung entschieden. Es fällt lediglich eine Grundsatzentscheidung, ob in der Zukunft etwas getan werden sollte. Mit Spannung erwartet die Initiative die Reaktion der Mitglieder im Landesverkehrsausschuss.

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