Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Stuttgart) - Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hat landesweit strategische Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen erstellen lassen und am 25. Januar 2013 im Internet veröffentlicht. 1.500 Lärmkarten mit insgesamt rund 6.500 km² kartierter Fläche wurden erstellt. Etwa 18 Prozent der Landesfläche wurden erfasst.
"Die Lärmkarten sind die Voraussetzung für die zweite Stufe der kommunalen Lärmaktionsplanung. Nun sind die Kommunen gefordert rasch im Interesse ihrer BürgerInnen tätig zu werden. Ich erhoffe mir hiervon einen deutlichen Schub zum Schutz lämgeplagter AnwohnerInnen", sagte Dr. Gisela Splett MdL, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung von Baden-Württemberg.
Abrufbar sind die Lärmkarten ab sofort für die Hauptverkehrsstraßen. Das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Sie bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden, mit der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Dazu müssen die Kommunen zunächst sorgfältig analysieren und prüfen, in welchen Bereichen Lärmproblemen abgeholfen oder einer Zunahme des Lärms entgegengewirkt werden soll.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur empfiehlt insbesondere denjenigen Gemeinden die Erstellung eines Lärmaktionsplans, bei denen der Lärmindex für den Tag 65 dB(A) oder für die Nacht 55 dB(A) an Wohngebäuden überschreitet. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit sehr hoher Lärmbelastung und Pegelwerten von über 70 dB(A) am Tag oder über 60 dB(A) nachts.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 können über das Internet unter der Adresse www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218083/ abgerufen werden.
"Die Lärmkarten sind die Voraussetzung für die zweite Stufe der kommunalen Lärmaktionsplanung. Nun sind die Kommunen gefordert rasch im Interesse ihrer BürgerInnen tätig zu werden. Ich erhoffe mir hiervon einen deutlichen Schub zum Schutz lämgeplagter AnwohnerInnen", sagte Dr. Gisela Splett MdL, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung von Baden-Württemberg.
Abrufbar sind die Lärmkarten ab sofort für die Hauptverkehrsstraßen. Das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Sie bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden, mit der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Dazu müssen die Kommunen zunächst sorgfältig analysieren und prüfen, in welchen Bereichen Lärmproblemen abgeholfen oder einer Zunahme des Lärms entgegengewirkt werden soll.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur empfiehlt insbesondere denjenigen Gemeinden die Erstellung eines Lärmaktionsplans, bei denen der Lärmindex für den Tag 65 dB(A) oder für die Nacht 55 dB(A) an Wohngebäuden überschreitet. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit sehr hoher Lärmbelastung und Pegelwerten von über 70 dB(A) am Tag oder über 60 dB(A) nachts.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 können über das Internet unter der Adresse www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218083/ abgerufen werden.