Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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21.01.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 3917
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Franz Fischer
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Unfall in Neujahrsnacht nicht Grund für Tempolimit
(Ulm) - Auf dem knapp acht Kilometer langen Streckenabschnitt der B 30 vom Autobahndreieck Neu-Ulm bis zur Ulmer Stadtkreisgrenze hat es in der Vergangenheit immer wieder schwere Verkehrsunfälle gegeben, die durch zu hohe Geschwindigkeit ausgelöst wurden. Darauf reagiert die Stadt Ulm und wird ab dem 1. Februar 2013 im gesamten Stadtgebiet ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern einrichten. Bislang durften Autofahrer auf dem Stück von Wiblingen bis Donaustetten unbegrenzt schnell fahren.
Die Massenkarambolage in der Neujahrsnacht bei Ulm-Gögglingen, bei der drei Menschen ums Leben kamen und 13 verletzt wurden, war laut Dieter Bopp von der städtischen Verkehrsabteilung nicht der Grund für die Einführung des Tempolimits. Der tödliche Unfall hätte sich wohl auch bei einer deutlich niedrigeren Geschwindigkeit als 120 Stundenkilometer ereignet.
Das jetzt anstehende Tempolimit sei bereits seit Längerem geplant, so Bopp. Es habe immer wieder Anfragen aus der Bürgerschaft und Anträge aus dem Gemeinderat zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 30 gegeben. Grund sei eine Vielzahl von Unfällen auf dem Abschnitt, der bislang ohne Tempolimit befahrbar war.
Laut Polizeidirektion Ulm gab es voriges Jahr auf dem bislang nicht beschränkten Abschnitt der B 30 in beiden Richtungen acht Unfälle, davon fünf mit zwei Schwerverletzten und sechs Leichtverletzten. Der Sachschaden belief sich auf mehr als 140.000 Euro.
Analog zu einem etwa 25 Kilometer langen Abschnitt der B 30 im Landkreis Biberach, für den bereits seit 2007 Tempo 120 gilt, ordnet die Stadt Ulm als zuständige Straßenverkehrsbehörde jetzt auch für das Stadtgebiet diese Höchstgeschwindigkeit an. Im Kreis Biberach hat sich das Tempolimit laut Stadt sehr gut bewährt.
Die Maßnahme sei mit dem Regierungspräsidium Tübingen und der Polizeidirektion Ulm abgestimmt und werde am 1. Februar 2013 wirksam. Bis dahin werden die entsprechenden Schilder aufgestellt. Dieter Bopp von der Stadt Ulm geht davon aus, dass sowohl die Bürgerdienste als auch die Polizei die Einhaltung des neuen Tempolimits überwachen werden. In den ersten Wochen werde es wohl noch eine Kulanzfrist geben, bis sich die Autofahrer an die neue Regelung gewöhnt haben.
Die Massenkarambolage in der Neujahrsnacht bei Ulm-Gögglingen, bei der drei Menschen ums Leben kamen und 13 verletzt wurden, war laut Dieter Bopp von der städtischen Verkehrsabteilung nicht der Grund für die Einführung des Tempolimits. Der tödliche Unfall hätte sich wohl auch bei einer deutlich niedrigeren Geschwindigkeit als 120 Stundenkilometer ereignet.
Das jetzt anstehende Tempolimit sei bereits seit Längerem geplant, so Bopp. Es habe immer wieder Anfragen aus der Bürgerschaft und Anträge aus dem Gemeinderat zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 30 gegeben. Grund sei eine Vielzahl von Unfällen auf dem Abschnitt, der bislang ohne Tempolimit befahrbar war.
Laut Polizeidirektion Ulm gab es voriges Jahr auf dem bislang nicht beschränkten Abschnitt der B 30 in beiden Richtungen acht Unfälle, davon fünf mit zwei Schwerverletzten und sechs Leichtverletzten. Der Sachschaden belief sich auf mehr als 140.000 Euro.
Analog zu einem etwa 25 Kilometer langen Abschnitt der B 30 im Landkreis Biberach, für den bereits seit 2007 Tempo 120 gilt, ordnet die Stadt Ulm als zuständige Straßenverkehrsbehörde jetzt auch für das Stadtgebiet diese Höchstgeschwindigkeit an. Im Kreis Biberach hat sich das Tempolimit laut Stadt sehr gut bewährt.
Die Maßnahme sei mit dem Regierungspräsidium Tübingen und der Polizeidirektion Ulm abgestimmt und werde am 1. Februar 2013 wirksam. Bis dahin werden die entsprechenden Schilder aufgestellt. Dieter Bopp von der Stadt Ulm geht davon aus, dass sowohl die Bürgerdienste als auch die Polizei die Einhaltung des neuen Tempolimits überwachen werden. In den ersten Wochen werde es wohl noch eine Kulanzfrist geben, bis sich die Autofahrer an die neue Regelung gewöhnt haben.