
Bundesstrasse 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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24.04.2012 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 3613
368
Franz Fischer
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Staatssekretärin Splett: Lärmschutz Ja, aber billig

Lärm bedeutet für den Körper Stress und kann zu gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen wie Gehörschäden, vegetativen Störungen, Schlafstörungen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschen in Baden-Württemberg besser vor Lärm zu schützen.
Beim Lärmschutz an Straßen lege die Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf lärmarme Straßenbeläge. Neben den bekannten technischen Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände stellten lärmarme Straßenbeläge eine Alternative dar, den Lärm bereits an der Quelle zu reduzieren. Sie sind allerdings nicht in der Lage die Lärmbelastung in ähnlichem Umfang zu reduzieren. Neue Möglichkeiten böte dennoch der Einsatz von lärmarmem Splittmastixasphalt. Dieser wurde in Baden-Württemberg bereits in Pilotprojekten, wie an der B 31 bei Meersburg (2011) eingesetzt und soll zukünftig an weiteren Strecken Verwendung finden.
Auch bei Straßenneubauprojekten genießt der Lärmschutz hohes Gewicht. Die mit den Bauvorhaben zu erzielende Lärmentlastung sei ein wichtiges Kriterium für die Bewertung der Dringlichkeit der jeweiligen Vorhaben.
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sollen verstärkt zum Lärmschutz genutzt werden. In diesem Jahr wird nach 2007 zum zweiten Mal der Umgebungslärm erfasst, der von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, in großen Ballungsräumen auch von sonstigen relevanter Lärmquellen z. B. Industriegeländen ausgeht. Dafür werden sogenannte Lärmkarten erstellt. Aufbauend auf den Lärmkarten sind dann von den Städten und Gemeinden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat in seinem Schreiben vom 23. März 2012, dem so genannten "Kooperationserlass", den Städten und Gemeinden und den Fachbehörden, Hinweise gegeben, wann und wie Lärmaktionspläne zu erstellen sind, was es bedeutet, wenn Maßnahmen in Lärmaktionsplänen festgelegt sind, und was speziell bei straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen in Lärmaktionsplänen zu beachten ist. Staatssekretärin Splett betonte: "Besonders wichtig ist mir, dass die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit hat, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken."