Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
https://www.b30oberschwaben.de/
(Erbach) - Die Erste Klagen der Querspangen-Gegner gegen die Querspange der B 311 zur B 30 sind in den letzten Tagen zum Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim geschickt worden. Weitere werden folgen.
Die Klagen richten sich gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen. Kläger sind Privatpersonen aus den Erbacher Teilorten Donaurieden und Dellmensingen sowie die Bürgerinitiative "Lebenswertes Donaurieden". Vertreten werden die Donauriedener von Othmar Hagen aus Ulm. Andreas Staudacher mit Kanzlei in Laupheim, nimmt die Interessen der Dellmensinger war. Beide sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
"Fünf Parteien werden Klage einreichen", sagt Staudacher. Die Kläger seien so ausgesucht, "dass unsere wesentlichen Anliegen berücksichtigt sind". Als Beispiele nannte Staudacher den Lärmschutz, die Belange der Landwirtschaft, zu erwartende Probleme mit steigendem Grundwasser sowie Bedenken hinsichtlich der zunehmenden Hochwassergefahr der Flüsschen Rot und Westernach.
Othmar Hagen vertritt nicht nur die Donauriedener Initiative, sondern seinen Worten nach auch 39 Bürger. Im 35-seitigen Schriftsatz, den er per Fax und per Post nach Mannheim geschickt habe, gehe es darum die Zulässigkeit der Klagen zu begründen. Innerhalb der nächsten sechs Wochen werden dem Anwalt zufolge die ausführlichen inhaltlichen Begründungen folgen. Kurz gesagt, befürchten Bürger und Initiativen in Donaurieden, dass ihr Ort vom Verkehr zwischen Blautal und Hochsträß einerseits sowie der Querspange andererseits stark belastet wird.
Aufgrund des starken Widerstands weist indessen die IHK Ulm darauf hin, dass die geplante Querspange bei Erbach eine überregionale Bedeutung habe. Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle warnt davor, das Straßenbauprojekt zu kleinräumig zu betrachten. Die geplante Querspange von der B 311 zur B 30 wird der Stadt Erbach 50 Prozent des Lastwagen-Verkehrs ersparen. Schon seit den 90er Jahren wird an dem Bauprojekt geplant.
Die Klagen richten sich gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen. Kläger sind Privatpersonen aus den Erbacher Teilorten Donaurieden und Dellmensingen sowie die Bürgerinitiative "Lebenswertes Donaurieden". Vertreten werden die Donauriedener von Othmar Hagen aus Ulm. Andreas Staudacher mit Kanzlei in Laupheim, nimmt die Interessen der Dellmensinger war. Beide sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
"Fünf Parteien werden Klage einreichen", sagt Staudacher. Die Kläger seien so ausgesucht, "dass unsere wesentlichen Anliegen berücksichtigt sind". Als Beispiele nannte Staudacher den Lärmschutz, die Belange der Landwirtschaft, zu erwartende Probleme mit steigendem Grundwasser sowie Bedenken hinsichtlich der zunehmenden Hochwassergefahr der Flüsschen Rot und Westernach.
Othmar Hagen vertritt nicht nur die Donauriedener Initiative, sondern seinen Worten nach auch 39 Bürger. Im 35-seitigen Schriftsatz, den er per Fax und per Post nach Mannheim geschickt habe, gehe es darum die Zulässigkeit der Klagen zu begründen. Innerhalb der nächsten sechs Wochen werden dem Anwalt zufolge die ausführlichen inhaltlichen Begründungen folgen. Kurz gesagt, befürchten Bürger und Initiativen in Donaurieden, dass ihr Ort vom Verkehr zwischen Blautal und Hochsträß einerseits sowie der Querspange andererseits stark belastet wird.
Aufgrund des starken Widerstands weist indessen die IHK Ulm darauf hin, dass die geplante Querspange bei Erbach eine überregionale Bedeutung habe. Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle warnt davor, das Straßenbauprojekt zu kleinräumig zu betrachten. Die geplante Querspange von der B 311 zur B 30 wird der Stadt Erbach 50 Prozent des Lastwagen-Verkehrs ersparen. Schon seit den 90er Jahren wird an dem Bauprojekt geplant.