Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Erbach) - Die Stadt Erbach wird nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Querspange der B 311 zur B 30 klagen. Klagen hätten keine Aussicht auf Erfolg.
Heftig wie immer ging es auch bei der Sitzung des Technischen Ausschusses am Montag zu. Rechts im Zuschauerraum des Kultursaals der Jahnschule saßen die Befürworter der Querspange von der B 311 zur B 30. Vor allem Erbacher, Anwohner der Ehingerstraße. Links saßen die Gegner: Donaurieder und Dellmensinger. Die einen applaudierten bei Aussagen der Mitglieder des Technischen Ausschusses, während die anderen buhten.
Der Ausschuss beriet über die Frage, ob die Stadt Erbach gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen für die Querspange klagen soll. "Die Anregungen und Forderungen der Stadt sind in dem Plan wenig bis gar nicht berücksichtigt worden", sagte Uwe Gerstlauer von der Bauverwaltung. Lediglich bei vier Punkten könnte die Stadt überhaupt eine Klage einreichen. Kai-Markus Schenek, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Stuttgart, hatte die Möglichkeiten der Stadt geprüft und empfahl keine Klage zu erheben.
Dies gefiel nicht allen Ausschussmitgliedern. August Weber (FW) zweifelte die Argumentation des Anwalts an: "Wir hatten vier Forderungen aufgestellt, dass die Querspange als eine überregionale Straße Erbach und seine Bürger nicht zu sehr belasten darf." Das diese nun so gut wie nicht berücksichtigt werden, sei ein Eingriff in das Planungsrecht der Stadt.
"Ihre Forderungen für die Erbacher Bürger mögen moralisch durchaus gerechtfertigt sein, aber das Gericht wird eine solche Klage nicht zulassen, weil kein Recht der Stadt verletzt wird", sagte Schenek. Letztlich seien die Forderungen wohl nur auf politischem Weg durchsetzbar.
Tobias Schwetlik (FW) sagte: "Es geht hier immer nur um die Stadt Erbach, die Teilorte sind außen vor, tragen aber die Hauptlast der Querspange." Er wies etwa daraufhin, dass das Gebäude der Ortsverwaltung Donaurieden durch die Querspange an Wert verliere.
Hans Seemann (CDU) stellte klar, dass die Stadt ein Signal senden müsse: "Wir wollen die Querspange." Selbstverständlich werde Erbach weiter bei seinen Forderungen bleiben, um für die Bürger so weit als möglich Erleichterungen zu schaffen. "Aber die Querspange ist wichtig für die weitere Entwicklung der Stadt und für die Entlastung der Bürger. Ins selbe Horn stieß auch Bürgermeister Achim Gaus: "Wir wollen die Querspange ja nicht verhindern, denn unterm Strich profitieren wir von ihr." Das es zahlreiche Punkte gebe, die nicht im Sinne Erbachs entschieden wurden, sei bedauerlich. Aber nach jahrzehntelanger Planung stehe fest, dass die nun genehmigte Variante die einzig umsetzbare sei.
Die Entscheidung des Ausschusses, dem Gemeinderat zu empfehlen, keine Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, fiel denkbar knapp: Mit sechs Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.
Heftig wie immer ging es auch bei der Sitzung des Technischen Ausschusses am Montag zu. Rechts im Zuschauerraum des Kultursaals der Jahnschule saßen die Befürworter der Querspange von der B 311 zur B 30. Vor allem Erbacher, Anwohner der Ehingerstraße. Links saßen die Gegner: Donaurieder und Dellmensinger. Die einen applaudierten bei Aussagen der Mitglieder des Technischen Ausschusses, während die anderen buhten.
Der Ausschuss beriet über die Frage, ob die Stadt Erbach gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen für die Querspange klagen soll. "Die Anregungen und Forderungen der Stadt sind in dem Plan wenig bis gar nicht berücksichtigt worden", sagte Uwe Gerstlauer von der Bauverwaltung. Lediglich bei vier Punkten könnte die Stadt überhaupt eine Klage einreichen. Kai-Markus Schenek, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Stuttgart, hatte die Möglichkeiten der Stadt geprüft und empfahl keine Klage zu erheben.
Dies gefiel nicht allen Ausschussmitgliedern. August Weber (FW) zweifelte die Argumentation des Anwalts an: "Wir hatten vier Forderungen aufgestellt, dass die Querspange als eine überregionale Straße Erbach und seine Bürger nicht zu sehr belasten darf." Das diese nun so gut wie nicht berücksichtigt werden, sei ein Eingriff in das Planungsrecht der Stadt.
"Ihre Forderungen für die Erbacher Bürger mögen moralisch durchaus gerechtfertigt sein, aber das Gericht wird eine solche Klage nicht zulassen, weil kein Recht der Stadt verletzt wird", sagte Schenek. Letztlich seien die Forderungen wohl nur auf politischem Weg durchsetzbar.
Tobias Schwetlik (FW) sagte: "Es geht hier immer nur um die Stadt Erbach, die Teilorte sind außen vor, tragen aber die Hauptlast der Querspange." Er wies etwa daraufhin, dass das Gebäude der Ortsverwaltung Donaurieden durch die Querspange an Wert verliere.
Hans Seemann (CDU) stellte klar, dass die Stadt ein Signal senden müsse: "Wir wollen die Querspange." Selbstverständlich werde Erbach weiter bei seinen Forderungen bleiben, um für die Bürger so weit als möglich Erleichterungen zu schaffen. "Aber die Querspange ist wichtig für die weitere Entwicklung der Stadt und für die Entlastung der Bürger. Ins selbe Horn stieß auch Bürgermeister Achim Gaus: "Wir wollen die Querspange ja nicht verhindern, denn unterm Strich profitieren wir von ihr." Das es zahlreiche Punkte gebe, die nicht im Sinne Erbachs entschieden wurden, sei bedauerlich. Aber nach jahrzehntelanger Planung stehe fest, dass die nun genehmigte Variante die einzig umsetzbare sei.
Die Entscheidung des Ausschusses, dem Gemeinderat zu empfehlen, keine Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, fiel denkbar knapp: Mit sechs Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.