11.12.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3441
442

Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss für Querspange

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(Erbach) - Am 12. Dezember 2011 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 311 als Querspange bei Erbach zur B 30 bei Dellmensingen erlassen. Die öffentliche Auslegung erfolgt nach den Weihnachtsferien im Januar.

Von Montag, 9. Januar 2012, bis einschließlich Montag, 23. Januar 2012, wird der Planfeststellungsbeschluss in den Bürgermeisterämtern von Erbach, Oberdischingen, Achstetten und im Rathaus von Hüttisheim zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auch auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung außerdem beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 451, eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird dann ebenfalls auf der Homepage des Regierungspräsidiums zu finden sein.

Die Zustellung des Beschlusses an die einzelnen Einwender wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.

Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Donnerstag, 23. Februar 2012, kann beim Verwaltungsgerichtshof Klage erhoben werden.

Nachdem 2009 das erste Verfahren für die Variante 3.1 eingestellt worden war, konnte das Regierungspräsidium nun die Planung für die neu entwickelte Variante 3.6 feststellen. Damit wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen für eine spürbare Verbesserung der Verbindungsqualität auf der überregionalen West-Ost-Achse, bestehend aus B 311 und B 30 im Süden des Landes. Verkehre von der stark belasteten B 311 werden auf die zweibahnige, in diesem Bereich noch über freie Kapazitäten verfügende B 30 gelenkt. Damit wird eine Anbindung an das Autobahnnetz der A 7 und A 8 bei Ulm geschaffen, die nicht mehr durch enge Ortsdurchfahrten und Lichtsignalanlagen beeinträchtigt wird. Ortsdurchfahrten im Zuge der B 311 und das Kreisstraßennetz werden entlastet.

Wird der Beschluss nicht beklagt, steht dem Bau der B 311 als Querspange zur B 30 rechtlich nichts mehr im Wege. Die Finanzierung liegt in der Hand des Bundes.

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